Nach Aussage eines ehemaligen BKA-Ermittlers ist es ausgeschlossen, dass Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 von der damaligen RAF-Terroristin Becker erschossen wurde. Die Geheimdienste hätten sie später auch nicht geschützt.
Dies sagte der der damalige Einsatzleiter des Bundeskriminalamts (BKA), Rainer Hofmeyer, am Donnerstag im Prozess gegen Verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Es habe keine Hinweise gegeben, dass eine Frau direkt an der Tat beteiligt war. Hofmeyer, der bis 1993 Leiter der Abteilung Terrorismusbekämpfung im BKA war, schloss zudem entschieden aus, dass Becker bei den Ermittlungen in irgendeiner Weise geschützt wurde.
Der inzwischen pensionierte BKA-Ermittler korrigierte damit Aussagen aus einem Radiointerview, indem er Verena Becker zum Kreis der ersten Tatverdächtigen nach dem Attentat auf Buback gezählt hatte. Ein Alibi könne er Frau Becker allerdings auch nicht geben, da er nicht wisse, wo sie sich zur Tatzeit aufgehalten habe.
Die 59-jährige Becker steht in Stuttgart vor Gericht, weil sie an der Planung und Organisation des Attentats auf Buback beteiligt gewesen sein soll. Nebenkläger Michael Buback ist hingegen nach wie vor überzeugt, dass Becker seinen Vater selbst erschossen hat. Er hat wiederholt die Vermutung geäußert, Becker habe mit Geheimdiensten zusammengearbeitet und sei deshalb geschützt worden.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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Prozess gegen frühere RAF-Terroristin: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3944 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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