Sicherheitspaket in NRW: Das neue Poli­zei­ge­setz light?

06.12.2018

CDU und FDP wollten das bisher schärfste Anti-Terrorgesetz für NRW durchsetzen. Nachdem Verfassungsrechtler die Pläne durchkreutzten, steht nun ein entschärftes Gesetz kurz vor der Abstimmung.

Das nach massiver Kritik entschärfte neue Polizeigesetz für Nordrhein-Westfalen nimmt die letzten Hürden im Parlament. Am Donnerstag wird das Sicherheitspaket mit neuen Anti-Terrormaßnahmen abschließend vom federführenden Innenausschuss beraten, bevor am kommenden Mittwoch die Schlussabstimmung im Landtag ansteht.

Experten brachten verfassungsrechtliche Bedenken gegen einzelne Maßnahmen des Gesetzentwurfes von CDU und FDP vor. Im Mittelpunkt der Diskussion stand unter anderem der Begriff der "drohenden Gefahr", den die schwarz-gelbe Koalition nach der massiven Kritik bereits im Oktober aus dem Gesetzeskatalog strich. Und auch der sogenannte Unterbindungsgewahrsam zur Verhinderung künftiger Straftaten wird nicht so stark ausgeweitet wie ursprünglich vorgesehen. Ursprünglich war dafür eine Ausweitung von bis zu vier Wochen vorgesehen.

Die oppositionellen Grünen stehen aber auch der entschärften Version skeptisch gegenüber. Das Gesetz sehe unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe vor und enthalte "viel Symbolpolitik, ohne einen Mehrwert an Sicherheit zu schaffen", sagte die innenpolitische Sprecherin Verena Schäffer. Verfassungswidrig ist nach Ansicht der Grünen insbesondere das Vorhaben, den Polizeigewahrsam zur Identitätsfeststellung von derzeit zwölf Stunden auf bis zu sieben Tage zu verlängern.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Sicherheitspaket in NRW: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32559 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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