Das polnische Verfassungsgericht verliert einen Großteil seiner Befugnisse zur Kontrolle von Regierung und Parlament. Ein entsprechendes Gesetz der neuen nationalkonservativen Regierung trat am Montag in Kraft.
Auch die EU-Kommission hatte die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) mehrfach davor gewarnt, die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts einzuschränken. Die von beiden Parlamentskammern gebilligte und von Präsident Andrzej Duda nun unterzeichnete Neuregelung beschränkt die Kompetenzen der Richter drastisch. Nach Ansicht von Kritikern wird das Verfassungsgericht als Korrektiv zur PiS-Parlamentsmehrheit damit praktisch ausgeschaltet.
Unter anderem bestimmt das Gesetz, dass künftig eine Zweidrittelmehrheit statt der bisher einfachen Mehrheit der Verfassungsrichter notwendig ist, um Gesetze wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen. Da die PiS bereits einen Teil der Verfassungsrichter durch eigene Kandidaten ersetzt hat, kann sie sich auf eine Sperrminorität verlassen, die einen Einspruch gegen ihre Gesetze unmöglich macht.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Umstrittenes Gesetz tritt in Kraft: . In: Legal Tribune Online, 28.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17986 (abgerufen am: 05.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag