Auch Gastransit durch Jamal-Pipeline ist betroffen: Polen kün­digt Gas­lie­fer­ver­trag mit Russ­land

23.05.2022

Polen zählt zu den Ländern, die ankündigt haben, ihre Abhängigkeit von aus Russland bezogenen Energieträgern reduzieren zu wollen. Die Regierung des Landes hat nun beschlossen, einen Gasliefervertrag zu kündigen.

Die polnische Regierung hat beschlossen, ihren schon seit 1993 geltenden Gasliefervertrag mit Russland zu kündigen. Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP am Montag berichtete, bestätigten sowohl Klimaministerin Anna Moskwa als auch der Regierungsbevollmächtigte für Energie-Infrastruktur, Piotr Naimski, das Vorhaben.

"Nach fast 30 Jahren kann man sagen, dass die Gasbeziehungen zwischen Polen und Russland aufgehört haben zu existieren", verkündete Naimski im öffentlich-rechtlichen Polnischen Radio und auf Facebook. Ministerin Moskwa erklärte auf Twitter: "Die Aggression Russlands gegen die Ukraine hat die Entschlossenheit der polnischen Regierung bestätigt, völlig unabhängig von russischem Gas zu werden. Wir haben immer gewusst, dass Gazprom kein zuverlässiger Partner ist."

Auswirkungen auf den Gastransit durch die Jamal-Pipeline

Wie PAP unter Berufung auf die beiden Regierungsvertreter weiter erläuterte, fiel die Entscheidung der polnischen Regierung bereits in einer Kabinettssitzung am 13. Mai. Weil es sich aber um einen internationalen Vertrag handle, sei nach Angaben von Ministerin Moskwa eine formelle Note des Außenministeriums in Warschau an die russische Regierung notwendig. Diese schriftliche Erklärung werde noch im Laufe des Montags versendet, kündigte Moskwa an.

PAP wies darauf hin, dass die Kündigung der polnisch-russischen Vereinbarung nicht nur Gaslieferungen an Polen betreffe, sondern auch den Gastransit durch die Jamal-Gasleitung weiter nach Deutschland. Diese Verbindung wurde aber zuletzt ohnehin vor allem in umgekehrter Richtung genutzt, um Gas aus Deutschland nach Polen zu liefern.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Auch Gastransit durch Jamal-Pipeline ist betroffen: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48535 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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