Nachdem der Paralympic-Sportler bereits vor Wochen wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden war, gab Richterin Tkokozile Masipa am Dienstag das Strafmaß bekannt. Pistorius muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Eine weitere Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, meldet sueddeutsche.de.
Weil er in der Nacht zum Valetinstag 2013 seine Freundin Reeva Steenkamp erschossen hatte, muss Oscar Pistorius nun für fünf Jahre in Haft. Das verkündete das Gericht im südafrikanischen Pretoria am Dienstag. Nach Meldung von sueddeutsche.de erhielt er zudem wegen des widerrechtlichen Abfeuerns einer Waffe in einem Restaurant drei Jahre auf Bewährung.
Bereits vor Wochen war der Sprintstar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, die Höhe der Strafe wurde damals allerdings nicht bestimmt. Dies geschah nun, nachdem die Parteien die Möglichkeit hatten, sich für ein mildes bzw. hartes Strafmaß auszusprechen. So hatte die Staatsanwaltschaft in den Anhörungen eine Haftstrafe gefordert. Die Anwälte des Sportlers plädierten für eine Bewährungsstrafe.
una/LTO-Redaktion
Gericht in Pretoria verkündet Strafmaß: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13541 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag