Der Verlust des wertvollen Spermas des Zuchthengsts "Carthago Z" bleibt ungeklärt, auch die Berufungsverhandlung vor dem OLG Hamm brachte kein Licht ins Dunkel. Die Richter wiesen die Klage des Züchters aus Oberfranken gegen einen Tierarzt aus Lippe ab, wie das LG Detmold am Montag mitteilte.
Der Züchter hatte die Herausgabe des Tiefkühlspermas oder 60.000 Euro Schadenersatz gefordert. Der Vorgang sei verjährt, meinten die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az. I-U 105/11) und bestätigten das Urteil des Landgerichts (LG) Detmold (Az. 1 O 188/10).
Der Hengst "Carthago Z" hat früher erfolgreich an Olympischen Spielen und Europameisterschaften teilgenommen und gilt nun als besonders begehrter Zuchthengst für Springpferde. Der Hobbyzüchter aus Ebermannstadt hatte das Tiefkühlsperma des Holsteiners gekauft und 1997 den Tierarzt beauftragt, die Besamung anzugehen. Zwei Stuten wurden noch im selben Jahr besamt, davon eine erfolgreich. Später erklärte der Züchter, es seien noch 20 Röhrchen mit dem teuren Sperma übrig gewesen. Der Tierarzt hingegen erklärte, bei der Besamung seien sämtliche Röhrchen verbraucht worden.
dpa/age/LTO-Redaktion
OLG Hamm weist Klage ab: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6009 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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