Peter Frank soll neuer Generalbundesanwalt werden: "Ein korrekter Staatsanwalt, ein abwägender Jurist"

07.08.2015

Zügiger kann der Weg nach oben kaum verlaufen. Mit 47 Jahren soll Peter Frank jüngster Generalbundesanwalt in der Geschichte der Bundesrepublik werden. Wer ist der Top-Jurist auf dem Sprung nach Karlsruhe?

Summa cum laude. Top-Jurist. Bilderbuchkarriere. Nur lobende Worte sind derzeit zu lesen über Peter Frank. Er ist erst seit März Generalstaatsanwalt in München. Und nun Favorit für eines der höchsten und machtvollsten Ämter in der deutschen Justiz: Er soll Generalbundesanwalt werden.

Dabei stand er bislang nicht im Rampenlicht. Als Staatsanwalt und Richter ist Frank nicht mit medienwirksamen Fällen bekannt geworden. Der promovierte Jurist ist Mitherausgeber des Staatsbürger Taschenbuchs, einem Kompaktwerk zur Vermittlung politischer Bildung. Andere wissenschaftliche Veröffentlichungen des langjährig im bayerischen Justizministerium tätigen Topjuristen sucht man vergeblich.

Doch innerhalb der Justiz genießt Frank großes Renommee. Erfahren, belastbar, umgänglich und locker sei er, hört man. Auf den ersten Blick wirke er professionell-distanziert, man werde aber schnell warm mit ihm und schätzt den 47-Jährigen, der im Ministerium zuletzt die Personalabteilung leitete, als empathische Person. Die einhellige Meinung: Welche Aufgabe man Frank auch überträgt - er wird sie meistern.

"Er weiß, wie politische Abläufe funktionieren"

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) lobte im Frühjahr Franks juristischen Sachverstand, dessen Führungskompetenz, Begabung im Umgang mit Menschen und politisches Gespür - Fähigkeiten, die ihm in dem politisch geprägten Amt als höchster Ankläger zugutekommen dürften. "Ich kann mir keinen Besseren vorstellen", sagt Bausback über den Besetzungsvorschlag.

Die Auffassung teilt Gerhard Zierl. "Das ist jemand, den kann man überall hinstellen - und er wird hervorragende Arbeit machen", sagt der langjährige frühere Münchner Amtsgerichtspräsident, der Frank aus gemeinsamen Jahren im CSU-geführten bayerischen Justizministerium kennt. Er hält Frank für sehr geeignet für ein politisches Amt wie das des Generalbundesanwalts: "Er hat gelernt, wie politische Abläufe funktionieren", so Zierl gegenüber LTO. Gleichzeitig lobt er den erst 47-Jährigen, der nie öffentlich eine eigene parteipolitische Linie vertreten hat, als äußerst korrekten, am Gesetz ausgerichteten Staatsanwalt und abwägenden Juristen.  Frank übernehme sicher keine einfache Aufgabe. Aber: "Wenn jemand hoch qualifiziert ist, ist er nie zu jung", so Zierl. 

In Karlsruhe erwarten den Neuen brisante Themen. Frank wird wie seine Amtsvorgänger auch besonderen Schutz erhalten. 1977 ermordete die RAF Siegfried Buback. Ein Generalbundesanwalt gilt als exponierte Person.

Der Generalstaatsanwalt, von dem es kein Foto gab

Frank hat eine Bilderbuchkarriere absolviert: Spitzenergebnis bei beiden Staatsexamina, Promotion im Straf- und Strafverfahrensrecht "summa cum laude". Übertritt in den Staatsdienst 1995, zunächst im Justizministerium, dann als Staatsanwalt. Zeitweise war Frank an die Vertretung des Freistaates beim Bund abgeordnet. Es folgten Jahre als Richter am Landgericht München und am Oberlandesgericht sowie weitere Tätigkeiten im Ministerium, zuletzt als Leiter der Personalabteilung. Ein Höhepunkt des konsequenten Aufstiegs schien erreicht, als er Anfang März mit 46 Jahren als neuer Münchner Generalstaatsanwalt die Nachfolge von Christoph Strötz antrat.  

Mit Spannung wird nach der jüngsten Entwicklung nun Franks erster Auftritt erwartet. Doch noch ist die Entscheidung nicht offiziell und Frank noch Generalstaatsanwalt in Bayern. Ein Foto von ihm war zunächst kaum aufzutreiben. Auch über seine privaten Lebensverhältnisse ist bislang nichts bekannt gemacht worden.

pl/LTO-Redaktion/dpa

Zitiervorschlag

Peter Frank soll neuer Generalbundesanwalt werden: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16543 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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