Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat fristgemäß Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EGMR eingelegt. Es geht wieder um die Unabhängigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs CAS.
Claudia Pechstein musste schon mehrfach juristische Niederlagen verkraften. Aufgeben will die Eisschnellläuferin aber noch nicht. Wie ihr Anwalt Simon Bergmann am Donnerstag der dpa gegenüber bestätigte, legte Pechstein Rechtsmittel gegen das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Oktober 2018 gefällte Urteil ein.*
Pechstein hatte gegen die Schweiz geklagt und zog dafür vor den EGMR. Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte zuvor 2009 eine gegen Pechstein verhängte Dopingsperre von zwei Jahren bestätigt, nachdem Ärzte bei ihr auffällige Blutwerte feststellten. Die Eisschnellläuferin führt ihr Blutbild hingegen auf eine geerbte Blutanomalie zurück.
Die Straßburger Richter teilten in ihrem Urteil die Auffassung der ehemaligen Olympiasiegerin nicht. An der Unabhängigkeit des CAS bestünden keine Zweifel, konstatierte der EGMR vor knapp drei Monaten.
Pechstein und ihr Anwalt Bergmann sehen das anders: "Nach wie vor werden beispielsweise die Richter mit der Mehrheit der Verbände gewählt. Das allein zeigt, dass der CAS nicht wie ein staatliches Gericht urteilen kann", so Bergmann. "Der CAS ist verbandsnah und weder unparteilich noch unabhängig", folgerte der Rechtsanwalt.
*Anm. d.Red.: Fehlerhafte Angaben im Artikel wurden am 07.01.2019, 15.38 Uhr, korrigiert.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Nach wiederholter Niederlage: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33009 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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