Die Wahl am 26. September lief in Berlin nicht gerade rund. Innensenator Andreas Geisel will die Wahlpannen von einer Expertenkommission analysieren lassen. Die Fraktionen sollen nun Vorschläge zur Besetzung der Kommission machen.
Berlins Innensenator Andreas Geisel will die Fraktionen im Abgeordnetenhaus für die von ihm angekündigte Expertenkommission zur Analyse der Wahlpannen um Vorschläge zur Besetzung bitten. "Ich habe die Absicht, dem Senat im November einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten für eine Expertenkommission. Ich gehe im Moment davon aus, dass es so 18 bis 19 Personen sind, die wir berufen werden", sagte Geisel (SPD) nach der Senatssitzung am Dienstag. "Ich habe veranlasst, dass wir die demokratische Opposition im Abgeordnetenhaus genauso wie die bisherigen Regierungsfraktionen abfragen zu Vorschlägen, damit die Akzeptanz dieser Expertenkommission breit ist", sagte Geisel.
Es gehe darum, möglichst aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Vorschläge zu bekommen. Nach Geisels Vorstellung sollen in der Kommission Praktiker aus der Landeswahlleitung und den Bezirkswahlleitungen, Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus der Justiz und der Zivilgesellschaft vertreten sein. Die Expertenkommission werde vor allem darauf abzielen zu prüfen, inwieweit das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung in Berlin den Anforderungen entsprächen und welche Veränderungen nötig seien.
Landeswahlleitung hat Einspruch angekündigt
Geisel sagte, die Innenverwaltung prüfe derzeit noch, ob sie Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus einlegen werde. "Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen", so der Innensenator. Dabei gelte Sorgfalt vor Eile. Einsprüche gegen das Wahlergebnis seien aber auch erst in rund zweieinhalb Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt möglich. "Danach besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist, um Einspruch einzulegen beim Verfassungsgerichtshof."
Die Landeswahlleitung hat bereits angekündigt, beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch einzulegen, weil es in zwei Wahlkreisen Wahlrechtsverstöße gegeben habe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten. Falls der Verfassungsgerichtshof dem folge, wäre in den betreffenden beiden Wahlkreisen eine Nachwahl für die Erststimme noch vor der Sommerpause möglich, so der Innensenator. Es sei davon auszugehen, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes dazu im Frühjahr 2022 vorlägen.
Bei der Wahl am 26. September hat es zahlreiche Pannen gegeben. An dem Tag wurde in Berlin nicht nur das Abgeordnetenhaus gewählt, die Bürger gaben auch für den Bundestag und zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ihre Stimmen ab. Außerdem konnten sie bei einem Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen abstimmen.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Nach Pannen bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46401 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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