In Ohrdruf, Thüringen, treibt eine Wölfin ihr Unwesen. Die Naturschutzbehörde hatte den Abschuss genehmigt, dagegen war der Nabu erfolgreich vorgegangen. Jetzt geht der Zwist in die nächste Runde, das OVG muss eine Entscheidung fällen.
Thüringens oberste Naturschutzbehörde geht gegen einen Eilantrag vor, der den Abschuss der Ohrdrufer Wölfin vorerst verbietet. Das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) habe gegen den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera Beschwerde eingelegt, teilte die Behörde am Montag mit. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) in Weimar soll die Entscheidung aus Gera überprüfen. Am Montagnachmittag bestätigte das Gericht in Gera den Eingang der Beschwerde, die dann nach Weimar weitergeleitet werden sollte.
Hintergrund ist eine Ausnahmegenehmigung, die das Landesamt als oberste Naturschutzbehörde Thüringens auf Antrag des Umweltministeriums zum Abschuss der eigentlich streng geschützten Wölfin bei Ohrdruf erteilt hat. Das Ministerium stuft das Tier inzwischen als Problemwölfin ein. Sie hat nachweislich wiederholte Male als besonders sicher bewertete Schutzzäune überwunden und viele Schafe und Ziegen gerissen.
Der Landesverband des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) hat mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die Ausnahmegenehmigung eingereicht. Da eine Entscheidung in diesem Hauptverfahren aber noch auf sich warten lässt, stellten die Verbände gemeinsam den Eilantrag. Das Verwaltungsgericht Gera gab dem Antrag statt. Deshalb darf die Wölfin vorerst nicht geschossen werden.
Schutzzäune halten die Wölfin nicht auf
"Wir begrüßen die Beschwerde des TLUBN. Aus unserer Sicht ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Entnahme der Ohrdrufer Wölfin weiterhin begründet", sagte Umweltstaatssekretär Olaf Möller am Montag. Die wirtschaftlichen Schäden rund um den Standortübungsplatz Ohrdruf, dem Revier der Wölfin, seien inzwischen erheblich und drohten anzuwachsen. "Zudem steht zu befürchten, dass die Wölfin ihre Erfahrungen im Überspringen hoher Weidezäune an ihren Nachwuchs weitergibt und damit das Problem für Weidetierhalter vervielfacht."
Von den Schäden der Schäfer ist auch das Land betroffen. Denn Thüringen erstattet den Tierhalten unter anderem die Kosten für Schutzzäune auf den Weiden. Trotz dieser und anderer Maßnahmen gebe es aber weiterhin Wolfsangriffe auf die Herden bei Ohrdruf, so Möller. "Wenn die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und Thüringen und seine allgemeine Koexistenz mit der Weidetierhaltung nicht gefährdet werden soll, wäre in diesem Fall ein Abschuss verhältnismäßig."
dpa/ast/LTO-Redaktion
Streit um Abschuss von Wölfin geht zum OVG: . In: Legal Tribune Online, 02.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40583 (abgerufen am: 05.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag