Einem Reichsbürger wird die Fahrerlaubnis entzogen. Grund: Die Behörde zweifelt an seiner geistigen Gesundheit. Das tut das OVG Thüringen ebenfalls, wie ein nun veröffentlichter Beschluss zeigt.
Wenn Behörden die sog. Reichsbürger behelligen, wird es oft kompliziert. Wegen der "fehlenden" Legitimation der Behörden kommen sie Aufforderungen und Verfügungen meistens nicht nach. Sie glauben, dass die BRD eine privatrechtlich organisierte GmbH sei, Behörden hätten deshalb kein Recht, irgendetwas von ihnen zu verlangen. Viele von ihnen erkennen die geltenden Gesetze nicht an, schließlich sei nicht die BRD, sondern das Deutsche Reich der legitime deutsche Staat.
So sieht das auch ein Mann aus Erfurt. Er hatte sein Auto nicht ordnungsgemäß zugelassen und das Euro-Feld seines Nummernschildes mit Reichsflaggen überklebt. Der Aufforderung, die Flaggen zu entfernen und eine gültige Hauptuntersuchung vorzuweisen, kam er nicht nach. Er erkenne die deutschen Rechtsvorschriften und die Legitimität der staatlichen Organe der Bundesrepublik Deutschland nicht an, erklärte er zur Begründung.
In der Folge untersagte die Behörde ihm den weiteren Betrieb seines KFZ. Die Bescheide schickte der Mann ihr allerdings zurück nebst einem handschriftlichen Vermerk. Unter der Überschrift "Zustellungsverbot/fehlende Vertragsgrundlage" enthielt dieser u.a. Ausführungen darüber, dass der Empfänger als juristische Person nicht existiere, eine vertragliche Grundlage fehle und Angebote nicht entgegengenommen würden.
Behörde fordert psychiatrisches Gutachten
Auf weitere Verwarnungen und Bußgeldbescheide reagierte der Mann entweder gar nicht oder er wiederholte seine oben genannten Ausführungen. Später stellte er in einem u.a. an die "Generalstaatsanwaltschaft der russischen Förderation - Haupt Militär Staatsanwalt" adressierten Schreiben Strafanzeige gegen mehrere Mitarbeiter der Stadt.
Nun hatte die Fahrerlaubnisbehörde genug. Sie forderte den Mann auf, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten vorzulegen. Aus seinen Schreiben sei eine völlig gestörte Wahrnehmung der Realität erkennbar. Die völlig diffuse Wahrnehmung des bestehenden Rechtssystems, die persönlichen Angriffe gegen Mitarbeiter der Behörde und die Androhung von Anzeigen offenbarten massive Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne einer möglichen Psychose, befand die Behörde. Ferner sei zu befürchten, dass sich die mangelnde Grundeinstellung zu den Rechtsvorschriften der BRD auch auf die Fahrerlaubnis erstrecken könnte.
VG stellt aufschiebende Wirkung wieder her
Aber auch das angeforderte Gutachten über seinen psychischen Zustand legte der Mann nicht vor. Die Behörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis, forderte ihn zur Abgabe seines Führerscheins auf, ordnete die sofortige Vollziehung an und drohte ihm bei Nichtbefolgung ein Zwangsgeld an. Dagegen erhob der Mann Widerspruch, über den bisher nicht entschieden wurde.
Im Eilverfahren stellte das Verwaltungsgericht (VG) Weimar die aufschiebende Wirkung seines Widerspruches wieder her. Die Behörde habe die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht darauf stützen dürfen, dass der Antragsteller aufgrund einer völlig gestörten Wahrnehmung der Realitätmöglicherweise an einer Psychose leide, die ihn ungeeignet zum Fahren von Kraftfahrzeugen mache, so die Verwaltungsrichter.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Thüringen hat den Beschluss des VG nun aber wieder geändert und den Antrag des Reichsbürgers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruches abgelehnt (Beschl. v. 02.02.2017, Az. 2 EO 887/16). Die Erklärungen und Verhaltensweisen des Mannes sprächen für eine psychische Störung.
OVG Thüringen zu Reichsbürger: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22370 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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