OVG Schleswig-Holstein zu Kritik von Datenschützer: Nur maßvolle Kritik erlaubt

05.03.2014

Das Schleswig-Holsteinische OVG hat gegenüber den Medien getätigte Äußerungen des Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert zu einem bayerischen Apothekenrechenzentrum für eingeschränkt zulässig erklärt. Weichert müsse diese allerdings als eigene Auffassung kennzeichnen und nicht "unangemessen zugespitzt" formulieren, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Auf einen Antrag des Apothekenrechenzentrums war dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Thilo Weichert vom Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig-Holstein zunächst per einstweiliger Anordnung untersagt worden, seine Kritik an dem bundesweit tätigen Rechenzentrum öffentlich zu wiederholen.

Weichert hatte im August 2013 unter anderem in den Medien Spiegel, Spiegel Online, TAZ und der Deutschen Welle geäußert, das Rechenzentrum gebe "keine anonymisierten, sondern pseudonymisierte Daten heraus". Ferner sei das von dem Zentrum verfolgte Geschäftsmodell "illegal". In der Sache ging es um die Anonymisierung von Rezeptabrechnungsdaten.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied nun auf eine Beschwerde des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) hin, dass die Äußerungen Weicherts zum Teil zulässig seien. Er müsse allerdings seine Kritik als eigene Meinung kennzeichnen und dürfe diese nicht "unangemessen zugespitzt" formulieren. Die Bezeichnung des Geschäftsmodells als "illegal" sei hingegen unzulässig (Beschl. v. 28.02.2014, Az. 4 MB 82/13).

mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Schleswig-Holstein zu Kritik von Datenschützer: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11235 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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