Erwischt die Polizei einen unter Drogen stehenden Autofahrer, kann sie dessen Führerschein sofort einziehen und muss nicht bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes warten. Das hat das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Montag bekanntgewordenen Beschluss entschieden.
Die Behörden müssten zuvor weder den Sachverhalt im Einzelnen klären noch müsse ein medizinisches Gutachten eingeholt werden, urteilte das Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Verkehrssicherheit sei in diesen Fällen wichtiger als das Interesse des betroffenen Fahrers (Beschl. v. 25.01.2012, Az. 10 B 11430/11.OVG).
Das Gericht wies damit die Beschwerde eines Autofahrers zurück. Dieser hatte sich dagegen gewandt, dass ihm mit sofortiger Wirkung der Führerschein entzogen worden war. Er war einer Polizeistreife aufgefallen. Bevor er sich ans Steuer setzte, hatte er Cannabis konsumiert, wie die Überprüfung ergab.
Ebenso wie die Führerscheinbehörde befand auch das OVG, dass der Mann seinen Führerschein nicht bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts behalten darf. Etwas anderes könne allenfalls gelten, wenn ein Betäubungsmittel irrtümlich konsumiert worden sei. Dies sei denkbar, wenn ihm die Droge beispielsweise während einer Party in ein Getränk gemischt worden sei. Dafür lägen hier jedoch keine Anhaltspunkte vor.
dpa/age/LTO-Redaktion
OVG Rheinland-Pfalz zu Drogen im Straßenverkehr: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5650 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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