Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hat den Bundesparteitag der AfD in Nordrhein-Westfalen unter strengen Hygieneauflagen erlaubt. Aus Sicht des Parteivorstands zu streng, eine "unangemessene Beschränkung" sei das.
Die AfD hat nach eigenen Angaben einen Eilantrag beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht, um die generelle Maskenpflicht bei ihrem anstehenden Bundesparteitag zu kippen. Aus dem Bundesvorstand der Partei hieß es am Donnerstag, die "Betätigungsfreiheit" von politischen Parteien werde durch die Vorschrift der Genehmigungsbehörde in Kalkar, selbst im Freien und bei Einhaltung des Mindestabstands durchgehend Maske zu tragen, "unangemessen beschränkt".
Bundesvorstandsmitglied Alexander Wolf sagte: "Wir sind uns der besonderen Lage durchaus bewusst, bewerten diese Vorgaben aber als zu weitreichende und damit unverhältnismäßige Eingriffe". Daher lasse die AfD jetzt die Frage, ob eine generelle Pflicht zum Tragen einer Maske - auch am Sitzplatz - rechtmäßig sei, gerichtlich prüfen.
Die AfD will ab dem 28. November im nordrhein-westfälischen Kalkar ihren zweitägigen Bundesparteitag mit 600 Delegierten abhalten. Die Veranstaltung wurde genehmigt, allerdings unter strengen Hygiene-Auflagen, um eine Verbreitung des Coronavirus auf dem Parteitag zu verhindern.
Das Gesundheitsministerium in Düsseldorf hatte trotz der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Pandemie für eine Genehmigung des Parteitages unter strengen Hygiene-Auflagen plädiert. Es begründete dies vor allem mit der besonderen Bedeutung eines Bundesparteitages, "auf dessen Tagesordnung neben programmatischen Beschlussfassungen und Satzungsänderungen auch Nachwahlen zum Bundesvorstand und Bundesschiedsgericht der Partei stehen", für die "parteiliche Binnendemokratie".
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Bundesparteitag in NRW: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43487 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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