OVG NRW kippt Satzung der Stadt Kempen: Keine Kita-Bei­träge für jün­gere Geschwister

07.06.2016

Eltern mit Kind im Vorschulalter müssen für den Kindergarten keine Gebühren zahlen. Je nach Satzung der Kommune bleibt dann auch ein jüngeres Geschwisterkind beitragsfrei. Die Stadt Kempen aber machte es anders - und holte sich eine Abfuhr vor Gericht.

Eltern aus Kempen am Niederrhein haben sich erfolgreich gegen Kindergarten-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern gewehrt. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster kippte am Dienstag eine Regelung, nach der Eltern auch für ein zweites Kind einen Betreuungsbeitrag in einer kommunalen Einrichtung zahlen müssen, obwohl das erste Kind im Vorschulalter vom Beitrag befreit ist (Urteile v. 07.06.2016, 12 A 1756/15 u.a.).

Das sei nicht mit einer seit August 2014 geltenden Regelung im Kinderbildungsgesetz (Kibiz) des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar, heißt es in der Urteilsbegründung. Das OVG schloss sich damit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der ersten Instanz an und ließ keine Revision zu. Auch in anderen Kommunen gab es um Satzungen und Kibiz-Auslegung Streit.

In der jetzt gekippten Satzung hatte die Stadt festgeschrieben, dass bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch von Geschwisterkindern nur für ein Kind ein Beitrag zu zahlen ist. Eine weitere Regel sah vor, dass auch dann zu zahlen ist, wenn für ein Kind wegen der Vorschulregelung eine Befreiung besteht.

Beitragsstaffelung bleibt möglich

Diese Regelung aber ist nach Auffassung des Gerichts nicht vereinbar mit dem Landesgesetz. Sie schreibe fest, dass Kommunen in ihren Satzungen beitragsfreie Vorschulkinder so behandelt müssen, als würde doch ein Beitrag für sie gezahlt. Dieser Regelung solle sicherstellen, dass Kosten nicht auf jüngere Geschwisterkinder verlagert werden. 

Die Stadt kündigte im Gerichtssaal an, die Satzung jetzt zu ändern. Allerdings wird es wohl nicht bei der Beitragsfreiheit für das zweite Kind bleiben, denn das Gericht hatte der Kommune eine Beitragsstaffel für Geschwisterkinder zugebilligt. "Das ist jetzt eine politische Entscheidung", sagte der Beigeordnete Michael Klee. Er verwies auf andere Kommunen, die für das zweite Kind zum Beispiel einen 80-Prozent-Anteil berechnen würden. Ziel der Kommune sei es, dass mit Hilfe der Elternbeiträge rund 19 Prozent der Kitakosten gedeckt werden. Daran ändere auch das Urteil des OVG nichts.

Nordrhein-Westfalens Familienministerin Christina Kampmann begrüßte das Urteil aus Münster: "Ich freue mich sehr, dass die von der Landesregierung beabsichtigte Entlastung junger Familien bei den Kita-Gebühren nun auch von der Rechtsprechung bestätigt wird."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW kippt Satzung der Stadt Kempen: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19579 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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