OVG Niedersachsen erlaubt Abschuss von Tieren: Zwei Wölfe, die zu clever sind

29.06.2020

Wölfe in Niedersachsen haben eine Technik entwickelt, Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden. Damit sie diese Fähigkeit nicht an das übrige Rudel weitergeben können, dürfen sie nun erschossen werden.

Eine vom Landkreis Uelzen erteilte Genehmigung zum Abschuss von Wölfen ist zum Teil rechtswidrig. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden (Beschl. v. 26.6.2020, Az. 4 ME 57/20, 4 ME 116/20).

Bei den beiden Beschlüssen ging es zunächst um einen Wolfsrüden und eine Wölfin. Die zwei Tiere hatten nachweislich mehrere Schafe gerissen. Daraufhin erteilte der Kreis am 4. April eine befristete Ausnahmegenehmigung für die Tötung der Tiere. In diesem Punkt sei die Genehmigung rechtmäßig gewesen, befanden die OVG-Richter. Die Maßnahme sei zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden gerechtfertigt. Die Wölfe hatten nämlich eine Methode entwickelt, auch zu gut gesicherten Schafherden vorzudringen. Die Richter sahen hier die Gefahr, dass die beiden Wölfe diese Jagdtechnik an andere Wölfe aus ihrem Rudeln weitergeben würden. Zumutbare Alternativen zur Tötung gebe es daher nicht.

Nach der Genehmigung des Landkreises hätten aber unter bestimmten Voraussetzungen noch weitere Wölfe getötet werden dürfen. Dieser Teil der Genehmigung sei rechtswidrig, entschied das Gericht. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaube eine Tötung ohne konkrete Identifizierung des Wolfes nur in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Reißen von Tieren. Dieser enge zeitliche Zusammenhang fehle aber in diesem Fall.

Gegen die Genehmigung waren Naturschützer juristisch vorgegangen. Anders als zuvor das Verwaltungsgericht Lüneburg fehlte den beiden Naturschutzvereinigungen laut OVG nicht die Befugnis, gegen die Genehmigung zu klagen. Die maßgebliche Regelung - § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - sei nämlich als weiter Auffangtatbestand auszulegen.

Die beiden Beschlüsse sind unanfechtbar.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Niedersachsen erlaubt Abschuss von Tieren: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42033 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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