OVG NRW zu Klassenfahrten: Beamtete Lehrer müssen nicht auf Reisekostenvergütung verzichten

14.11.2012

Dass beamtete Lehrer für eine Teilnahme an Klassenfahrten eine entsprechende Vergütung beanspruchen können, sei unstreitig, so das OVG. Eine Verzichtserklärung jedoch sei eine unzulässige Rechtsausübung. Ausflüge dürften nicht vom Verzicht des Lehrers auf Reisekostenvergütung abhängig gemacht werden.

Das Land verstoße gegen seine Fürsorgepflicht, wenn Klassenfahrten systematisch von einem Verzicht der Lehrer auf Kostenvergütung abhängig gemacht werden, so das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 14.11.2012, Az. 1 A 1579/10). Mehrtägige Ausflüge seien nach den einschlägigen "Wanderrichtlinien" ein wesentlicher Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen.

Die Münsteraner Richter sind damit auf einer Linie mit dem Bundesarbeitsgericht, das im Oktober einer ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen kommenden Lehrerin die Reisekosten zugesprochen hatte, von deren Verzicht die Schule die Teilnahme an einer Klassenfahrt abhängig machen wollte (BAG, Urt. v. 16.10.2012, Az. 9 AZR 183/11).

Der nun in Münster obsiegende Oberstudienrat eines Gymnasiums im Sauerland leitete im Jahr 2008 eine Fahrt der Jahrgangsstufe 12 nach Italien. Der Schulleiter genehmigte die Reise, im vom Lehrer eingereichten Antragsformular habe dieser dann durch Ankreuzen auf Reisekostenvergütung verzichtet. Wenige Monate später machte er dann Reisekosten in Höhe von 334 Euro gegenüber dem Land NRW geltend. Die Bezirksregierung lehnte den Antrag ab, woraufhin der Lehrer Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg erhob. Dort hatte er bereits Erfolg.

Auch das OVG in Münster gab dem Oberstudienrat recht. Es sei unstreitig, dass beamtete Lehrer einen Anspruch auf Reisekostenvergütung hätten. Da das Land sich auf die Verzichtserklärung berief, stellte das Gericht klar, dass eine solche Erklärung eine unzulässige Rechtsausübung sei.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG NRW zu Klassenfahrten: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7544 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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