Nachdem ein OVG die Absonderungspflicht kippte: Som­mer­ur­laub 2020 ohne Qua­ran­täne?

von Dr. Markus Sehl

14.05.2020

Das OVG in Niedersachsen hat eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland außer Vollzug gesetzt. Mehrere Länder und auch der Bundesinnenminister fordern nun eine Aufhebung der pauschalen 14-Tage-Regelung.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am Dienstag Pionierarbeit geleistet: Es setzte für Niedersachsen die generelle Quarantänepflicht für alle Urlaubsrückkehrer aus dem EU-Ausland außer Vollzug (Beschl. v. 11.05.2020, Az. 13 MN 143/20). Ein Rechtsanwalt, der aus seinem Ferienhaus in Südschweden zurückgekehrt war, hatte eine Normenkontrolle im Eilverfahren gegen die entsprechende Regelung in Niedersachsen angestrengt. 

In § 5 der Landesverordnung heißt es: "Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen, haben sich nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) abzusondern. Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise und auf direktem Weg zu ihrer Wohnung, dem Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder der während des Aufenthalts geplanten Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten."

OVG: Keine pauschale Quarantänepflicht bei Wiedereinreise

Nach der Entscheidung aus Lüneburg kommt Bewegung in die Einreisepolitik. Denn in allen Bundesländern gibt es gleichlautende Regelungen. Der Bund hatte Anfang April mit den Ländern dazu nämlich eine Musterverordnung entworfen. Die Regeln finden sich entweder direkt in der Corona-Verordnung wie in Niedersachsen oder als eigenständige Verordnung wie etwa in Bayern.

Die OVG-Richter aus Lüneburg hatten in ihrer nun veröffentlichten Entscheidung vor allem kritisiert, dass das Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine solche pauschale Quarantänepflicht nicht legitimiere. Es fehle deshalb bereits an der Ermächtigungsgrundlage. Das Gesetz sehe Quarantäne nur für bestimmte Personen vor - etwa Kranke oder Krankheitsverdächtige. Mit Blick auf die weltweiten Fallzahlen könne auch bei Berücksichtigung einer hohen Dunkelziffer nicht jeder, der aus dem Ausland einreise, pauschal als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtiger angesehen werden. 

Das Gericht regte aber an, im Rahmen der Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigen könnten. Alternativ könne der Staat Menschen, die aus dem Ausland einreisen, verpflichten, sich unverzüglich bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden zu melden. Diese könnten dann - etwa durch Befragungen bzw. Tests – weniger einschneidende Maßnahmen ergreifen.

Länder fordern Lockerung, aber wollen bundesweit einheitliches Vorgehen

Einige Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen und das Saarland, haben bereits angekündigt, die Quarantänepflicht für aus dem Ausland Einreisende umgehend anzupassen bzw. außer Kraft zu setzen. Auch Baden-Württemberg berät über eine Lockerung. Das Land will aber auf ein bundeseinheitliches Vorgehen setzen. Auch ein Sprecher des niedersächsischen Sozialministeriums sagte nach der OVG-Entscheidung, die Beratungen von Bund und Ländern sollten abgewartet werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) empfahl den Bundesländern am Mittwoch, die bislang geltende Regeln zu der Einreisequarantäne aufzuheben. Die Pflicht sollte nach Einschätzung des Ministeriums künftig nur noch für Menschen gelten, die sich zuvor in Drittstaaten aufgehalten haben - also beispielsweise nicht mehr für Deutsche, die aus Frankreich einreisen oder aus den Niederlanden. Umsetzen können die Entscheidung aber nur die zuständigen Länder. 

EU-weite Aufhebung der Quarantäne nach Einreise?

Möglicherweise könnte sogar auf europäischer Ebene eine Lösung gefunden werden. Auch Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) will sich für eine teilweise Aufhebung von Quarantänebestimmungen in der EU einsetzen. Selbst wenn Grenzen geöffnet werden, müsse man sich nach dem Überschreiten der Grenze in vielen Ländern in Quarantäne begeben, sagte Maas in einem ARD-Extra. Er sei zusammen mit Frankreich der Auffassung, dass solche Quarantänebestimmungen innerhalb der EU gegenüber Ländern mit einer positiven Pandemieentwicklung aufgehoben werden sollten.

Zitiervorschlag

Markus Sehl, Nachdem ein OVG die Absonderungspflicht kippte: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41614 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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