OVG Berlin-Brandenburg zum Hauptstadtflughafen: Ludwigsfelde verliert Rechtsstreit um Flugrouten

05.03.2014

Das OVG Berlin-Brandenburg hat weitere Flugrouten vom neuen Hauptstadtflughafen bestätigt. Es wies die Klage der Stadt Ludwigsfelde (Teltow-Fläming) gegen mehrere der geplanten Start- und Landerouten am Dienstag ab. Die Gemeinde hatte alternative Routen und leisere Flugverfahren gefordert.

Die alternativen Routen würden nicht zu einer substanziellen Verbesserung der Lärmsituation führen, begründete das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg sein abweisendes Urteil. Zudem sprächen Gründe der Betriebssicherheit für die Routen, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt hatte. Die Behörde müsse aber lärmmindernde Abflugverfahren prüfen, sobald sie Erfahrungen mit dem Flugbetrieb am neuen Flughafen hat (Urt. v. 04.03.2014, Az. OVG 6 A 7.14).

Mit der Entscheidung vermied das Gericht weitere Korrekturen an dem mühsam ausgehandelten Flugroutensystem; eine Revision ließen die Richter nicht zu. Ein Erfolg der Klage hätte die Kapazität des Flughafens in Spitzenzeiten deutlich einschränken können. Die Richter haben aber noch Klagen weitere Anrainer-Gemeinden auf dem Tisch. Im April verhandelt das Gericht die Klagen von Anwohnern sowie der Gemeinden Wildau und Königs Wusterhausen.

Das OVG hatte vor einem guten Jahr die Flugroute über den Wannsee gekippt, weil sie über einen Forschungsreaktor führt. Das Bundesamt geht dagegen in Revision. Flüge über den Müggelsee billigte das Gericht, obwohl Anwohner bemängelten, dass es für die Route keine gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung gab. Die Route über Blankenfelde-Mahlow sperrten die Richter für die Nacht. Die Gemeinde will aber durch eine Revision mehr für sich herausholen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Berlin-Brandenburg zum Hauptstadtflughafen: . In: Legal Tribune Online, 05.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11233 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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