Seit dem Terrorangriff der Hamas werden Rüstungsanfragen aus Israel von der Bundesregierung mit höchster Priorität behandelt. Palästinenser sind deswegen vor Gericht gezogen – ein weiteres Mal erfolglos.
Der Versuch palästinensischer Antragsteller aus dem Gazastreifen, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel zu untersagen, ist auch in zweiter Instanz zunächst gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde von einem Vater und seinem Sohn im Eilverfahren zurückgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte (Beschl. v. 08.08.2024, Az. OVG 1 S 46/24)
Die zwei Antragsteller wollten die Waffenlieferungen im Wege vorbeugenden einstweiligen Rechtsschutzes stoppen. Dieser dient dazu, einen provisorischen Schutz zu gewähren, bis in der Hauptsache entschieden wird. Das OVG schloss sich jedoch der Sicht des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin an. Dieses hatte im Juni insgesamt insgesamt drei Anträge von Palästinensern mit diesem Begehren für unzulässig erklärt.
OVG: Entscheidungsspielraum der Bundesregierung verkannt
Es lasse sich derzeit nicht sicher absehen, welche Entscheidungen der Bundesregierung künftig überhaupt bevorstehen und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergehen, hieß es zur Begründung.
Das Gericht argumentierte weiter, dass sich nicht verlässlich vorhersagen lasse, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde. Die Antragsteller verkannten den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung, so das OVG in seiner Pressemitteilung knapp.
Das OVG schloss sich damit der Auffassung des VG an und wies die Beschwerde zurück. Zu den Hintergründen des Falls und zu den Beschlüssen der Vorinstanz berichteten Dr. Franziska Kring und Dr. Max Kolter an dieser Stelle in der LTO ausführlich.
dpa/xp/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg bestätigt VG: . In: Legal Tribune Online, 09.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55179 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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