Der Eilantrag zweier Umweltverbände hatte auch vor dem OVG Berlin-Brandenburg keinen Erfolg. Diese hatten den Stopp von Anlagentests im zukünftigen Tesla-Werk in der Grünheide gefordert.
Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Naturschutzbundes Brandenburg und der Grünen Liga Brandenburg zurückgewiesen (Beschl. v. 14.07.2021, Az. OVG 11 S 78/21). Die Umweltverbände hatten den Stopp von Anlagentests im zukünftigen Tesla-Werk in der Grünheide gefordert.
Gegenstand des Verfahrens war die vom Landesamt für Umwelt erteilte und für sofort vollziehbar erklärte Zulassung zur vorzeitigen Durchführung von Maßnahmen. Die Zulassung hatte bereits vor Erteilung der Genehmigung des Gesamtvorhabens die Erprobung schon installierter Anlagen und Aggregate erlaubt. Den hiergegen gerichteten Eilantrag der Verbände hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in erster Instanz abgelehnt.
Das OVG Berlin-Brandenburg hielt die dagegen gerichtete Beschwerde schon für unzulässig. Denn die Zulässigkeit setze voraus, dass der Verband geltend mache, durch die Entscheidung in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich - hier dem Schutz von Natur und Umwelt - berührt zu sein. Maßgebliche Entscheidung sei die angefochtene Zulassung des vorzeitigen Beginns, eventuelle Beeinträchtigungen durch die noch ausstehende Genehmigung des Gesamtvorhabens "Gigafactory" oder dessen möglicherweise störfallrelevanten Betrieb. Das genüge aber nicht, so das OVG. Die Umweltverbände hätten nicht geltend gemacht, dass beim vorzeitigen Beginn mit nicht angemessen Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sein könne.
cp/LTO-Redaktion
OVG Berlin-Brandenburg zu Eilanträgen von Umweltverbänden: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45473 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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