Normenkontrollantrag gegen Gebühren: Teure "Miete" im Asyl­be­wer­ber­heim

23.04.2019

Rund 50 Euro pro Quadratmeter monatlich müsse sein Mandant umgerechnet zahlen, um im Asylbewerberheim wohnen zu dürfen, so ein Potsdamer Rechtsanwalt. Gegen diese Gebühr hat er nun einen Normenkontrollantrag gestellt.

Ein Potsdamer Rechtsanwalt hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag gegen Gebühren gestellt, die Asylbewerber mit einem festen Einkommen für die Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften zahlen müssen. Konkret gehe es um die Gebühren im Landkreis Oberhavel und in Potsdam, sagte Rechtsanwalt Falko Drescher am Dienstag der Deutschen-Presse-Agentur. Das Normenkontrollverfahren sei noch in Bearbeitung, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Ein Zeitrahmen wurde nicht genannt.

"Im Landkreis Oberhavel soll mein Mandant 473,94 Euro im Monat für die Unterkunft in einem Mehrbettzimmer zahlen", erläuterte der Anwalt. "Da ihm dort bis zu neun Quadratmeter zustehen, wäre das ein Quadratmeterpreis von gut 50 Euro." Solch ein Mietpreis sei deutlich überhöht, wie bereits obere Gerichte in anderen Bundesländern geurteilt hätten, so Drescher. Der Mandant verdiene als Reinigungskraft nur rund 1.000 Euro im Monat.

Ein Sprecher des Sozialministeriums bestätigte, dass die Landkreise bei Asylbewerbern mit Arbeitseinkommen oder Vermögen für die Nutzung von Gemeinschaftseinkünften Gebühren erheben dürfen. Dabei könnten alle Nebenkosten außer dem Wachdienst und Integrationsarbeit einbezogen werden.

Im Landkreis Oberhavel müssten derzeit 185 der 1.016 Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften Gebühren bezahlen, bestätigte die Sprecherin der Kreisverwaltung, Constanze Gatzke. Deren Höhe richte sich nach der Dauer des Aufenthalts und der Höhe des Einkommens und reiche von maximal 288,43 Euro in der Gebührenstufe 1 bis maximal 473,94 Euro in der Gebührenstufe 2. Zahlen müssten nur Asylbewerber mit Einkommen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen seien, erläuterte Gatzke. Diese Asylbewerber können keine eigenen Wohnungen mieten und werden in den Heimen untergebracht.

Die anerkannten Flüchtlinge müssen sich dagegen eine eigene Wohnung suchen und ausziehen. "Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, werden diese Personen durch Betreuer und Sozialarbeiter des Landkreises Oberhavel bei ihrer Wohnungssuche unterstützt", so die Sprecherin. "Bis zum Auszug stellt der Landkreis Oberhavel den Platz kostenfrei zur Verfügung."

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Normenkontrollantrag gegen Gebühren: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35025 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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