Nach Haftstrafe für Ex-SS-Mann Gröning: Anwälte von Holo­caust-Opfern for­dern klare Urteile

22.09.2015

Die Anwälte von Holocaust-Opfern haben für die wenigen noch möglichen Prozesse gegen SS-Angehörige in Konzentrationslagern ähnlich klare Urteile wie gegen Oskar Gröning gefordert.

Nach der Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung, mit welcher der heute 94-jährige Gröning wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt wurde, erklärten die Nebenklägervertreter am Montag, dass die Taten von SS-Angehörigen, die irgendwo den fabrikmäßig organisierten Massenmord unterstützt haben, wegen Beihilfe zum Mord verurteilt werden sollten.

Das Landgericht (LG) Lüneburg war in seinem Urteil gegen Gröning Mitte Juli von der jahrzehntelangen Praxis abgewichen, dass SS-Angehörigen für eine Verurteilung ein einzelnes Verbrechen in einem Vernichtungslager konkret nachgewiesen werden muss. Seit 2011 besteht die Justiz nicht mehr darauf, eine direkte Beteiligung an den Morden nachzuweisen.

Vielmehr hatte es die Vernichtung von 300.000 ungarischen Juden in Auschwitz als eine rechtlich zusammenhängende Tat gewertet, die Gröning durch seinen Dienst in dem KZ unterstützt habe. Es reiche aus, dass ein Beschuldigter dazu beigetragen hat, die NS-Mordmaschinerie am Laufen zu halten. Dafür verurteilte ihn das Gericht wegen Beihilfe zum Massenmord zu vier Jahren Gefängnis.

"Eine Vielzahl von Morden gefördert"

"Die gesamte Tätigkeit des Angeklagten in Auschwitz war dadurch geprägt, dass sie eine Vielzahl von Morden förderte, ohne dabei auf die Förderung bestimmter einzelner Taten gerichtet zu sein", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung. Wie die Nebenklägeranwälte sagten, sei bereits die Anwesenheit von Gröning und aller anderen SS-Männer an der Rampe eine Beihilfehandlung gewesen, weil dadurch für die ankommenden Juden eine Drohkulisse aufgebaut wurde. Durch das bloße Bewachen des Gepäcks der Juden, wie es Gröning übernommen hatte, seien diese über ihr wahres Schicksal getäuscht worden, da sie dachten, es bald wieder ausgehändigt zu bekommen.

Verteidigung und Nebenklagevertreter, die Revision eingelegt hatten, haben nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung nun einen Monat Zeit zur Begründung des Rechtsmittels.

Falls das Urteil nach anschließender Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) rechtskräftig wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Gröning haftfähig ist. Schon vor Gericht war er gesundheitlich sehr angeschlagen, einige Verhandlungstage fielen deswegen aus. Wenn der BGH der Revision stattgibt, wird das Landgericht Lüneburg erneut in dem Fall verhandeln. Bis zu einer Entscheidung des BGH werden erfahrungsgemäß einige Monate vergehen.

Gröning hatte im Prozess seine Beteiligung und moralische Mitschuld am Holocaust eingeräumt. Er hatte gestanden, Geld von Verschleppten gezählt und zur SS nach Berlin weitergeleitet zu haben. Dies brachte ihm später den Beinamen "Buchhalter von Auschwitz" ein. Er sagte aus, zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst an der Rampe getan zu haben, wo deportierte Juden zur Ermordung selektiert wurden.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Haftstrafe für Ex-SS-Mann Gröning: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16962 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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