Oscar Pistorius schuldig: Gericht erkennt auf fahrlässige Tötung

12.09.2014

Der südafrikanische Sportler Oscar Pistorius ist vom Gericht in Pretoria wegen fahrlässiger Tötung seiner Lebensgefährtin verurteilt worden. Schon am Donnerstag hatte Richterin Thokozile Masipa den beinamputierten Sportler vom Vorwurf des Mordes oder Totschlags freigesprochen. Das Strafmaß soll erst in ein paar Wochen verkündet werden. Pistorius drohen maximal 15 Jahre Haft.

Das Gericht in Pretoria kam zu der Erkenntnis, der Sportler habe seine Freundin Reeva Steenkamp nicht mit Absicht erschossen. Über das Strafmaß machte Richterin Thokozile Masipa keine Angaben. Erst in einigen Wochen soll dieses verkündet werden. Nach südafrikanischem Recht liegt die Höchststrafe für eine fahrlässige Tötung bei 15 Jahren. Eine kürzere Gefängnisstrafe oder sogar eine Strafe auf Bewährung sind möglich. Bis zu der erst in einigen Wochen zu erwartenden Festsetzung des Strafmaßes können Staatsanwaltschaft und Verteidigung Gründe für ein besonders hartes Urteil oder für mildernde Umstände vortragen.

Pistorius selbst hatte die Schüsse in der Nacht zum Valentinstag 2013 nie bestritten. Der beinamputierte ehemalige Paralympics-Star argumentierte aber, in der Toilette seines Hauses einen Fremden vermutet und aus Panik vor dem vermeintlichen Einbrecher geschossen zu haben. Allerdings hätte eine vernünftige Person unter denselben Umständen anders gehandelt und den Sicherheitsdienst oder die Polizei geholt oder vom Balkon aus um Hilfe gerufen, sagte die Richterin im Rahmen der Urteilsverkündung, die schon am Donnerstag begonnen hatte.

Am Freitag ging es auch um zwei andere Schießereien. In Bezug auf einen Schuss durch das Sonnendach eines Autos sprach die Richterin Pistorius frei. Wegen einer Schießerei in einem Restaurant sei der ehemalige Paralympic-Star jedoch schuldig. Bei beiden Taten wurden keine Menschen verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Pistorius daher nur wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angeklagt.

Der Prozess begann vor rund sechs Monaten. Die Staatsanwaltschaft warf Pistorius Vorsatz vor, die Verteidigung verlangte einen Freispruch und erklärte die tödlichen Schüsse ihres Mandanten mit dessen Angststörung. Pistorius' überzogene Angst sei mit der hohen Kriminalitätsrate in Südafrika und der Behinderung des unterschenkelamputierten Angeklagten zu erklären.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Oscar Pistorius schuldig: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13149 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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