Erfolg für Verbraucherschützer: Das OLG Stuttgart hat eine Überschussklausel in den Riester Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und damit unwirksam erklärt. Die Klausel benachteiligt nach Ansicht der Verbraucherschützer Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener.
Geklagt hatten der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Hamburg. Sie waren nach einer Überprüfung der Verträge zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Klausel Ältere, Kinderreiche und Geringverdiener benachteilige. Denn an den Kostenüberschüssen der Versicherungen wird nur beteiligt, wer mit seinen Beiträgen eine Mindestsparsumme erreicht. Diese liegt bei den Allianz-Verträgen bei 40.000 Euro und sei daher für die Genannten praktisch nicht zu erreichen.
Dies sah das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ähnlich und bestätigte ein Verbot der angemahnten Klausel (Urt. v. 23.01.2014, Az. 2 U 57/13). Die verwendeten Versicherungsbedingungen seien nicht ausreichend transparent. Sie erweckten bei einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer den Eindruck, an den Kostenüberschüssen beteiligt zu werden. Es werde nirgends ersichtlich, dass bestimmte Vertragskategorien an dem beworbenen Vorteil der Anlageform überhaupt nicht teilhaben können.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Senat nicht zugelassen.
age/LTO-Redaktion
OLG Stuttgart zu allgemeinen Versicherungsbedingungen: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10766 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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