Im Prozess gegen die ehemalige Terroristin der RAF Verena Becker hat ihr Weggefährte Christian Klar trotz eines emotionalen Appells von Nebenkläger Michael Buback am Donnerstag erklärt, keine Angaben zu dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 zu machen. Becker ist als Mittäterin des Anschlags angeklagt.
Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass Christian Klar ein umfassendes Recht zur Aussageverweigerung über die Taten der RAF im Jahr 1977 habe, da er ansonsten Gefahr laufe, sich selbst zu belasten.
Gleichwohl zeigte sich der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, enttäuscht. Da Klar schon wegen des Attentats verurteilt wurde, habe er kein Verständnis dafür, dass der frühere Terrorist die Aussage verweigern dürfe. "Das deckt sich nicht mit meinem Rechtsempfinden."
Auch der Vorsitzende Richter Hermann Wieland hatte eindringlich an den 59-Jährigen appelliert, zur Aufklärung des Attentats beizutragen. Er bezog sich auf ein Fernsehinterview, in dem Klar auch über seine Eltern gesprochen hatte: "Wenn heute Ihre Eltern hier ständen, so wie Sie sie geschildert hatten, dann würden sie sagen: Christian Klar, sprich!"
Bereits andere ehemals führende RAF-Mitglieder hatten in dem Verfahren geschwiegen, darunter Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts. Klar musste sich nun lediglich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern.
dpa/sh/LTO-Redaktion
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Der Prozess gegen Verena Becker: Mitgefangen – Mitgehangen?
OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 15.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4303 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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