OLG Stuttgart nach Abgasskandal: Keine Rück­gabe von geleastem Ben­ziner-Por­sche

25.04.2017

Ein Porschefahrer, der einen 420 PS starken SUV Cayenne GTS mit Benzinmotor geleast hat, kann den Leasingvertrag nicht kündigen, weil er nach dem Abgasskandal das Vertrauen in die Marke verloren hat. Das entschied das OLG Stuttgart.

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Klage eines Leasingnehmers auf Beendigung seines Leasingvertrags abgewiesen (Urt. v. 25.04.2017, Az. 6 U 146/16). Der Mann hatte im August 2013 bei einem Autohaus einen Porsche Cayenne GTS mit Benzinmotor für rund 120.000 Euro bestellt und einen 48-monatigen Leasingvertrag abgeschlossen. Im November 2015 kündigte er den Leasingvertrag und erklärte hilfsweise seinen Rücktritt vom Vertrag sowie die Anfechtung seines Leasingantrags.

Der Mann vermutete aufgrund von Presseberichten, dass auch sein Fahrzeug von Manipulationen betroffen sei. Deswegen habe er jegliches Vertrauen in die Marke Porsche verloren. Der Autobauer hat Manipulationen zwar bei 13.000 Cayennes in den USA eingeräumt - allerdings besitzen diese einen Dieselmotor. Der Mann hielt aber illegale Eingriffe am Benzinmotor ebenso für möglich.

Leasingfirma hat keine Vertragspflichten verletzt

Vor einigen Wochen hatte der Richter am Stuttgarter OLG dem Kläger bereits empfohlen, seine bereits erstinstanzlich erfolglose Klage fallen zu lassen. Der Mann hatte aber auf einem Urteil bestanden, das am Dienstag erwartungsgemäß ausfiel. 

Es geben keinen Kündigungsgrund. Für eine arglistige Täuschung über den Zustand des geleasten Fahrzeugsergebe sich aus seinem Vortrag bereits in tatsächlicher Hinsicht keine Grundlage, einen Magenl aufgrund erhöhten Benzinverbrauch und damit korrelierenden Kohlendioxid-Austoß behaupte er nicht einmal selbst und auch der behauptete Vertrauensverlust durch den "Abgasskandal" könne nicht zur Kündigung des Leasingvertrages berechtigen.

Auch aus den behaupteten Manipulationen bei anderen Fahrzeugen aus dem VW-Konzern ergebe sich kein Kündigungsgrund. Dass die beklagte Leasinggesellschaft in diesem Zusammenhang eigene Vertragspflichten gegenüber dem Mann verletzt habe, sei nicht ersichtlich. Eine Neuauflage des Falls vor dem Bundesgerichtshof wird es nicht geben - zum einen ließ das OLG-Urteil eine Revision nicht zu, zum anderen hat der Mann auf eine Anfechtung der Nichtzulassung verzichtet.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Stuttgart nach Abgasskandal: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22749 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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