OLG Schleswig-Holstein: Fuß­baller haftet für bru­tales Foul

24.11.2020

Beim Fußball kann es schon mal zu Verletzungen kommen. Deshalb begründen nicht alle Fouls eine Schadensersatzpflicht. Besonders brutale Fouls aber schon, wie das OLG Schleswig entschied.  

Ein Fußballer, der seinen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) vorsätzlich brutal foult, haftet für die dadurch hervorgerufenen Verletzungen seines Gegners. Dies hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) entschieden, wie am Dienstag mitgeteilt wurde (Urt. V. 19.11.2020, Az. 7 U 214/19).

Der Kläger war bei einem Kreisklassenspiel im Mai 2017 bereits in der achten Spielminute in Höhe des Mittelkreises gefoult worden und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Der Schiedsrichter ahndete die Aktion mit der Roten Karte. Später verlangte der Gefoulte Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Fußballer ihm auch zukünftig entstehende Schäden ersetzen muss. Die Klage war zunächst vom Landgericht abgewiesen worden. Nach einer erfolgreichen Berufung wurde ihr nun in vollem Umfang stattgegeben.

Fußball sei eine Sportart mit erhöhtem Gefährdungspotenzial, so das OLG. Die Haftung für Verletzungen sei deshalb grundsätzlich reduziert. In der Begründung des OLG wird ausgeführt, dass nicht jeder Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung führt. Entscheidend sei der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens. 

In dem Fall habe der Beklagte die schwere Verletzung des anderen Spielers billigend in Kauf genommen. "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein 'brutales Spiel' im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern", heißt es in einer OLG-Mitteilung vom Dienstag.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Schleswig-Holstein: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43521 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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