Kurz nachdem das Auto eines Ehepaars beim TÜV gewesen war, klappte während der Fahrt plötzlich die Motorhaube auf, es kam zum Totalschaden. Das Land muss nun Schadensersatz leisten, wie das OLG Oldenburg entschieden hat.
Wegen der Nachlässigkeit eines TÜV-Prüfers hat das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) das beklagte Land Niedersachsen zur Zahlung von Schadensersatz an den klagenden Autohalter verurteilt (Urt. v. 03.06.2022, Az. 6 U 31/22).
Kurz nachdem das Auto des Mannes, der Halter des Fahrzeugs ist, bei einer TÜV-Untersuchung gewesen war, klappte plötzlich während der darauf folgenden Fahrt die Motorhaube des Kleinwagens hoch. Für die Fahrerin, die Ehefrau des Mannes, war damit die Sicht versperrt. Ihr gelang es aber, mit dem Wagen auf den Seitenstreifen der Oldenburger Stadtautobahn zu fahren. Verletzt wurde niemand. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden.
Der Mann als Halter verklagte das Land Niedersachsen daraufhin auf Schadensersatz. Das Landgericht Oldenburg hatte die Klage in erster Instanz noch abgewiesen. Der Mann legte daraufhin Berufung ein, das Oberlandesgericht Oldenburg gab ihm nun Recht.
Nach den Ausführungen des gerichtlich hinzugezogenen Sachverständigen stehe fest, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt gewesen sei, so die Richterinnen und Richter. Der gesamte Schließmechanismus sei entfettet und trocken gewesen, was dazu geführt habe, dass das Schloss nicht richtig arretiert habe. Offenbar habe der TÜV-Prüfer die Arretierung der Motorhaube nicht sichergestellt. Eine andere Schadensursache komme nach dem Gutachten auch nicht in Frage, so das OLG.
Für den Halter hat nach Auffassung des OLG so kurz nach dem TÜV-Besuch auch keine Verpflichtung bestanden, das Auto noch einmal zu kontrollieren. Daher müsste sich der Mann auch kein Mitverschulden anrechnen lassen, der TÜV hafte entsprechend vollumfänglich.
cp/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
Motorhaube klappte während der Fahrt hoch: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48818 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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