Eine Brauerei durfte die von ihr gekürte Bierkönigin nicht als "Oberpfälzer Bierkönigin" bezeichnen und auftreten lassen. Der Fall wird nun Ende Mai vor dem OLG Nürnberg weiterverhandelt.
Die Aktion der Brauerei sei unlautere Werbung, hatte das Landgericht (LG) Regensburg schon am 30. November 2010 entschieden und damit der Klage eines konkurrierenden Unternehmens stattgegeben.
Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Richter an, dass die "Oberpfälzer Bierkönigin" keine Bierkönigin der Oberpfalz sei, da sie weder vom Bezirk Oberpfalz noch von einem Gremium, in dem die ansässigen Brauereien vertreten sind, gewählt wird. Beim Verbraucher werde so der Eindruck vermittelt, die Königin repräsentiere das Bier der gesamten Oberpfalz, obwohl sie tatsächlich nur für das Unternehmen Werbung mache, das sie ausgewählt hat.
Auf die Berufung der unterlegenen Brauerei muss sich nun am 17. Mai 2011 auch das Oberlandesgericht Nürnberg mit der Sache befassen. Zwei Tage vorher wird bereits die neue Bierkönigin gewählt.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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OLG Nürnberg: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3269 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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