Der selbsternannte "König von Deutschland" muss in Haft, weil er unerlaubt eine Krankenversicherung betrieb. In einer anderen Strafsache gegen ihn ist das Urteil indes noch nicht gefunden.
Der selbst ernannte König von Deutschland, Peter Fitzek, muss ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat eine Revision Fitzeks gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Dessau-Roßlau aus dem August 2017 verworfen, wie ein OLG-Sprecher am Donnerstag sagte. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Fitzek war zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und nicht genehmigter Krankenversicherungsgeschäfte verurteilt worden.
Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sagte, Fitzek werde in einem nächsten Schritt die schriftliche Ladung zum Haftantritt bekommen.
Fitzek, der der Reichsbürger-Szene zugerechnet wird, hatte 2012 in Wittenberg das "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich selbst zum Monarchen ernannt. Für seine "Untertanen" betrieb er u. a. auch eine Krankenversicherung, wofür aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig ist. Erstinstanzlich war er deshalb noch zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt worden.
Für Fitzek geht es vor Gericht in einem anderen Fall weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Anfang April ein Urteil gegen ihn aufgehoben und das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Dabei geht es um den Vorwurf der Untreue und unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften. Das LG Halle hatte Fitzek deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Richter in Halle ließen Fitzek nach der BGH-Entscheidung aus der Untersuchungshaft frei.
dpa/mam/LTO-Redaktion
OLG weist Revision zurück: . In: Legal Tribune Online, 03.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28449 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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