Plädoyer von Zschäpe-Anwalt Borchert: "Spe­ku­la­tionen, Ver­mu­tungen, Unter­stel­lungen"

25.04.2018

Tag zwei der Verteidiger-Plädoyers im NSU-Prozess: Scharf ist vor allem der Ton, in dem einer von Beate Zschäpes Vertrauensanwälten die massiven Anklagevorwürfe der Bundesanwaltschaft zu kontern versucht.

Mit heftigen Vorwürfen an die Bundesanwaltschaft haben die Wunschverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ihr Plädoyer im Münchner NSU-Prozess fortgesetzt. Die beiden Anwälte werden ihren Schlussvortrag aber frühestens an diesem Donnerstag beenden. "An Spekulationen, Vermutungen, Unterstellungen, haltlosen Behauptungen fehlt es nicht - an stichhaltigen Beweisen mittäterschaftlicher Beteiligung sehr wohl", sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG).

Er bestritt damit erneut den Vorwurf, Zschäpe sei Mittäterin an allen Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewesen. "Die Mandantin bestreitet, an der Planung und an der Durchführung auch nur einer einzigen Mordtat beteiligt gewesen zu sein", betonte er.

Die Bundesanwaltschaft ignoriere Fakten oder lasse solche unerwähnt, die Zweifel an den Behauptungen der Anklage aufkommen lassen könnten, sagte Borchert. Er begründete seine Kritik oftmals damit, dass die Ankläger in ihrem Plädoyer Erklärungen Zschäpes völlig außer Acht gelassen hätten. Oder Zschäpes Einlassungen werde widersprochen, "wohl aus Prinzip und um die Anklage stimmig zu halten".

Tatsächlich hatte sich Zschäpe erst nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer erstmals geäußert - aber nur schriftlich. Fragen beantworteten sie und ihre Anwälte ebenfalls nur schriftlich – und nur solche des Senats, nicht aber der Anklage oder der Nebenkläger.

"Voreingenommenheit und einseitige Beweiswürdigung"

Borchert hatte am Dienstag mit seinem Plädoyer begonnen, das er zusammen mit seinem Kollegen Mathias Grasel halten will. Am morgigen Donnerstag wollen die beiden Verteidiger ihr Plädoyer fortsetzen und am Ende auch aus ihrer Sicht ein - vermutlich milderes - Urteil beantragen. Danach sollen die drei Pflichtverteidiger Zschäpes plädieren - Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. Das Gericht hatte allerdings schon angedeutet, bis dahin einige Tage zu pausieren.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Die heute 43-Jährige war nach Überzeugung der Ankläger eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin.

Borchert kritisierte dagegen, die Bundesanwaltschaft lege "Indizien und Fakten" so aus und interpretiere sie so, dass diese in das Anklageschema passten. Damit setze sich die Anklage "der berechtigten Kritik der Voreingenommenheit und einseitigen Beweiswürdigung aus". Konkret wies Borchert beispielsweise den Vorwurf zurück, Zschäpe sei an der Beschaffung von Waffen für den NSU beteiligt gewesen. Die Bundesanwaltschaft habe nicht nachgewiesen, dass Zschäpe auch nur eine einzige Waffe erworben habe.

"Weg in den Untergrund, aber nicht in den Terror"

Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt hätten die NSU nach dem Untertauchen "im Verlauf des Jahres 1998" gegründet, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger im Anklage-Plädoyer. Dem widerspricht Verteidiger Borchert vehement und fragt: Wann konkret sei der NSU gegründet worden? Auf welche Weise? Wo sei der Gründungsort? "Die Mandantin als Gründungsmitglied des NSU zu bezeichnen, entbehrt der faktischen Grundlage."

Zudem argumentierte Borchert, aus der Tatsache, dass Zschäpe das gemeinsame Leben im Untergrund absicherte, lasse sich nicht auf den Willen schließen, dass sie sich an den von ihren beiden Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangenen Morden beteiligen wollte. "Zumal die Mandantin dies umfassend bestreitet", fügte Borchert hinzu. Der Anwalt sagte über seine Mandantin: "Sie hatte sich für den Weg in den Untergrund, nicht jedoch für den Weg in den Terror entschieden."

Borchert verwies darauf, dass Zschäpe eingeräumt habe, die letzte Fluchtwohnung des NSU in Brand gesteckt zu haben. "Tötungsabsichten" gegenüber einer Nachbarin und zwei Handwerkern, wie sie die Bundesanwaltschaft behauptet habe, seien aber nicht nachzuweisen. 

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Plädoyer von Zschäpe-Anwalt Borchert: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28283 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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