Angeklagte im NSU-Verfahren scheitern mit Anträgen: Pro­zess läuft weiter, Wohl­leben bleibt in Haft

13.10.2015

Am Dienstag hat das OLG München Anträge der beiden Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben abgelehnt. Beide hatten eine Aussetzung des Prozesses verlangt. Wohlleben forderte außerdem seine Freilassung aus der U-Haft.

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) München, Manfred Götzl, begründete die Ablehnung damit, dass die "Grundsätze des fairen Verfahrens" nicht verletzt seien, wie von den Verteidigern behauptet. Wohllebens Anwälte verlangten daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung.

Damit verzögerte sich am Dienstag erneut die Beweisaufnahme. Das Oberlandesgericht hat vier Kriminalermittler geladen, die über Ausspähnotizen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" Auskunft geben sollen. Daraus soll hervorgehen, wie die mutmaßlichen Terroristen ihre zehn Mordopfer auswählten. Zschäpe muss sich im Prozess als mutmaßliche Mittäterin verantworten, Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Angeklagte im NSU-Verfahren scheitern mit Anträgen: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17185 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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