Das OLG hat den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und Verlegung der Verhandlung in einem größeren Sitzungssaal abgelehnt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit gebiete es nicht, die Verhandlung in einen größeren Saal zu verlegen, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstag zur Begründung.
Die Anwälte der Angeklagten Beate Zschäpe beantragten am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München, die Hauptverhandlung auszusetzen und in einem größeren Sitzungssaal neu zu beginnen. Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer warf dem Gericht vor, dass es nicht auch außerhalb Münchens nach einem geeigneten Saal gesucht habe. Beispielhaft nannte er das World Conference Center in Bonn, den früheren Sitz des Deutschen Bundestags.
Die beschränkte Kapazität des Saales verletze den Grundsatz der Öffentlichkeit. Auch seien für die meisten Beteiligten keine ordnungsgemäßen Zeugenvernehmungen möglich, da sie die Zeugen nur von hinten sehen könnten. Gerade Mimik und Verhaltensweisen seien aber für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit wichtig.
"Wir widersprechen ausdrücklich der Fortsetzung der Hauptverhandlung wegen einer von dem erkennenden Gericht zu vertretenden Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit", sagte Heer. Die Verfahrensbeteiligten und die Vertreter der Öffentlichkeit könnten "das prozessuale Geschehen nicht hinreichend verfolgen".
Das OLG lehnte den Antrag ab. "Strafverfahren finden in, aber nicht für die Öffentlichkeit statt", sagte der Vorsitzende Richter Götzl unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
dpa/tko/LTO-Redaktion
OLG München lehnt Antrag der Verteidigung ab: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8725 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag