Bei der Vergabe von Presseplätzen für das Strafverfahren gegen Beate Zschäpe vor dem OLG München kam es anscheinend auch im zweiten Anlauf zu einer Panne. Die Anmeldungen mehrerer Journalisten seien bei der Justizpressestelle im E-Mail-Ordner für unerwünschte Werbung gelandet, berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Akten des OLG München.
Nachdem bereits die erste Vergabe von Plätzen für die Presse beim Verfahren um die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe für einen mittleren Eklat gesorgt hatte, weil türkische und griechische Medien keine Berücksichtigung gefunden hatten und sogar das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet wurde, wurde nun bekannt, dass auch die Wiederholung des Vergabeverfahrens wohl nicht ohne Pannen ablief.
Das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, mehrere Emails mit Akkreditierungsgesuchen seien versehentlich im Spam-Ordner der Justizpressestellen gelandet. Die Anträge der Journalisten seien somit bei der Auslosung der Presseplätze nicht berücksichtigt worden. Aufgefallen war das Malheur erst am 6. Mai und damit rund eine Woche nach der Verlosung vom 29. April. Die betroffenen Pressevertreter wurden nicht benachrichtigt.
Eine erneute Wiederholung des Vergabeverfahrens kommt aber wohl dennoch nicht in Betracht. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (OLG) München Manfred Götzl erwartet keine Konsequenzen für die laufende Verhandlung. Selbst wenn es bei der Platzvergabe zu Fehlern gekommen sein sollte, müsse die Verlosung nicht wiederholt werden, zitierte der Focus Aussagen Götzls zu der neuerlichen Panne. Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens sei nicht verletzt worden.
focus/mbr/LTO-Redaktion
Platzvergabe beim NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9143 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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