Das Verfahren gegen den sogenannten Münchner Parkhausmörder wird nicht neu aufgenommen. Das OLG in München bestätigte eine entsprechende Entscheidung des LG Augsburg.
Das Landgericht (LG) München hatte 2008 den damals 33-Jährigen wegen Mordes an seiner reichen Tante zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht hatte nach 93 Verhandlungstagen keine Zweifel, dass der Mann im Mai 2006 die Millionärin in deren Wohnung über der Garage erschlagen hatte, um sich ihr Erbe zu sichern.
Eine Säule des Schuldspruchs war die angenommene Angst vor der Enterbung durch die Tante. Der Neffe habe ihr den Abbruch des von ihr bezahlten Jura-Studiums verschwiegen. Als sie dahinter gekommen sei, habe sie mit ihm gebrochen.
Mutmaßliches Motiv: Gier
Der Verurteilte hatte stets seine Unschuld beteuert, im Zuge des aufsehenerregenden Verfahrens war sogar die Bürgerinitiative "ProBence" gegründet worden, die sich für eine Aufhebung des Schuldspruchs bzw. erneute Aufnahme des Verfahrens einsetzte.
Die Revision zum Bundesgerichtshof blieb indes erfolglos. Daraufhin ließ der Verurteilte durch seinen Verteidiger einen umfangreichen Wiederaufnahmeantrag einreichen, den das Landgericht (LG) Augsburg im vergangenen Dezember abgelehnte.
Das Oberlandesgericht (OLG) stelle nun in einer 39 Seiten starken Begründung klar, dass die Augsburger Richter den Wiederaufnahmeantrag zu Recht als unzulässig verworfen hätten, teilte ein der Augsburger Gerichtssprecher mit. Jetzt bleibe dem Verurteilten nur noch der Weg der Verfassungsbeschwerde.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Kein neuer Prozess für Ex-Jurastudenten: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16377 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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