Das OLG München hat für die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe zwei weitere Pflichtverteidiger bestellt. Dies teilte Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer mit. Neben ihm haben damit auch die bisherigen Wahlverteidiger Wolfgang Stahl (Koblenz) und Anja Sturm (Berlin) den Status von Pflichtverteidigern.
Pflichtverteidiger können ihre Gebühren gegenüber der Staatskasse abrechnen, wobei die Sätze grundsätzlich niedriger sind als die von Wahlverteidigern. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten in der Regel die Kosten des Verfahrens auferlegt; der Staat fordert dann das Geld zurück.
Zschäpe ist unter anderem als Mittäterin an den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) angeklagt. Der zuletzt in Zwickau ansässigen Terrorzelle werden neun Morde an Geschäftsleuten ausländischer Herkunft und der Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn zugeschrieben. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München soll spätestens im April 2013 beginnen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
NSU-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7810 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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