Nachdem Hündin an Gendefekt verstarb: Rechts­st­reit um Mops­dame Ronja endet mit Ver­g­leich

18.12.2017

Einen Teil des Kaufpreises und Schadensersatz für Behandlungskosten forderten die Eigentümer der mittlerweile verstorbenen Mopsdame Ronja von der Züchterin. Vor dem OLG München konnten sich die Parteien auf einen Vergleich einigen.

Im Streit um die nach schwerer Krankheit gestorbene Mopsdame Ronja haben sich die Käufer des Hundes mit dessen Züchterin auf einen Vergleich geeinigt. Nach einem Vorschlag des Oberlandesgerichts (OLG) München akzeptierte das klagende Ehepaar am Montag in der Berufungsverhandlung eine Zahlung der Verkäuferin von 2.000 Euro. Sie hatten ursprünglich versucht, eine Teilerstattung des Kaufpreises und eine Erstattung der tierärztlichen Behandlungskosten zu erstreiten (Az. 33 O 109/15).

Das Paar hatte Hundedame Ronja im Sommer 2012 von einer  Züchterin aus der Nähe von Ingolstadt zum Preis von 1.400 Euro gekauft. Damals war noch keine Krankheit erkennbar. Seit ihrem zweiten Lebensjahr hatte der Mops allerdings infolge der sogenannten Pug Dog Encephalitis (PDE), einer durch einen Gendefekt ausgelösten Hirnhautentzündung, epileptische Anfälle bekommen. Sie war auf einem Auge blind und lief schlecht. Das Tier starb nach jahrelanger Krankheit im November 2017. Nach Angaben des Ehemanns waren bis dahin rund 22.000 Euro an Tierarzt- und Medikamentenkosten angefallen.

OLG: Ansprüche bereits verjährt

Die Käufer waren der Überzeugung, dass Ronjas Erkrankung auf einen Fehler der Züchterin zurückginge. So sei Ronjas Mutter viel zu früh und zu häufig gedeckt worden. Zudem habe die Züchterin versäumt, die Elterntiere auf die PDE testen zu lassen. Das Landgericht (LG) Ingolstadt hatte den Klägern die Hälfte des Kaufpreises, also 700 Euro, zugesprochen. Einen Schadensersatzanspruch wegen der Behandlungskosten aber verneinte die erste Instanz. Gegen das Urteil legten beide Seiten Berufung ein.

In der gut einstündigen Verhandlung vor dem Münchner OLG schwanden die Hoffnungen der Ex-Hundebesitzer aber recht schnell: Denn selbst dann, wenn Gewährleistungsansprüche gegen die Züchterin bestünden - sie wären in jedem Falle verjährt, befand die Vorsitzende Richterin Petra Willner. Die Parteien verglichen sich aber dennoch, die Züchterin wird einmalig 2.000 Euro an Ronjas Halter zahlen. Für Nachfragen, warum sich die Züchterin auf diesen Vergleich einließ, war am OLG bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung niemand zu erreichen. 

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nachdem Hündin an Gendefekt verstarb: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26085 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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