OLG Köln zu Autocomplete-Funktion nach BGH-Urteil: Google muss keinen Schadensersatz zahlen

08.04.2014

Bei der Eingabe des Namens des klagenden Unternehmers hatte Google die Suche um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Nachdem sich der BGH schon im vergangenen Jahr mit dem Fall beschäftigt und ihn schließlich nach Köln zurückverwiesen hatte, gab es nun ein neues Urteil vom OLG.

Die Klage gegen Google war für einen Unternehmer nur teilweise erfolgreich. Zwar muss der Suchmaschinen-Anbieter die strittige Wortkombination löschen, Schadensersatz gibt es für den Betroffenen aber nicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Dienstag (Urt. v. 08.04.2014, Az. 15 U 199/11).

Bei der Eingabe des Namens des Mannes hatte Google die Suche um die Begriffe "Scientology" und "Betrug" ergänzt. Die Klage des Unternehmers war zuvor von den Kölner Gerichten abgewiesen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dann jedoch im Mai 2013 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass auch rein technisch erzeugte Vorschläge in der Google-Suchmaske Persönlichkeitsrechte verletzen können. Der BGH verwies den Fall zurück an das OLG, das nun erneut entschied. Demnach ist Google seiner Pflicht zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen zunächst nicht nachgekommen.

Google: Funktion ohne jede Wertung

Denn 2010 habe Google dem Kläger zunächst lediglich geantwortet, dass "die betreffenden Suchanfragen automatisch erstellt" würden und man daher "dem Wunsch von Einzelpersonen, die derzeit angezeigten Links zu entfernen oder zu ändern, nicht nachkommen" könne. Später habe Google den Eintrag aber doch gelöscht und damit den Rechtsverstoß beseitigt, "wenn auch erst verspätet", urteilte das Gericht. Deshalb lehnte es auch die Forderung des Klägers nach einer Geldentschädigung ab. Bei der beanstandeten Kombination des Namens mit dem Wort "Betrug" habe Google schnell genug reagiert.

Die Suchmaschinen wollen mit der automatischen Vervollständigung den Nutzern unnötige Tipparbeit ersparen. Google hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Funktion ohne jede Wertung nur Begriffe anzeige, die im Netz häufig aufgerufen würden.

Löschen ja, Schadensersatz nein

Der BGH nahm die Betreiber von Suchmaschinen in solchen Fällen in die Pflicht. Das OLG in Köln zog daraus nun Konsequenzen im konkreten Fall: Demnach erfüllte Google seine Pflicht, als es die beiden Sucheinträge löschte. Im Fall von "Scientology" habe Google jedoch zunächst eine Prüfung und Abhilfe verweigert und sei damit seiner Überprüfungspflicht nicht gerecht geworden.

Einen Anspruch auf Schadensersatz nahm das Gericht hingegen nicht an, da das Verschulden von Google "nicht besonders schwer wiege". Insbesondere hätte Google die Auswirkungen des Rechtsverstoßes begrenzt, indem es die Einträge, wenn auch verspätet, gelöscht habe.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Köln zu Autocomplete-Funktion nach BGH-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11600 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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