Ein Vermieter darf einen Mieter fristlos vor die Tür setzen, wenn dieser seine Kaution schuldig geblieben ist. Damit darf der Vermieter allerdings nicht zu lange warten, bei zu viel Geduld kann er sein Recht auf eine fristlose Kündigung verlieren. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss des OLG Koblenz hervor.
Grundsätzlich sei der Vermieter berechtigt, seinem Mieter fristlos zu kündigen, wenn dieser die vereinbarte Kaution nicht zahlt. Allerdings müsse eine derart begründete Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb einer angemessenen Zeitspanne vorgenommen werden. Dies sei jedenfalls bei einer Kündigung erst nach zehn Monaten nicht mehr der Fall, entschieden die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Beschl. v. 19.10.2011, Az. 2 U 793/10).
Eine fristlose Kündigung sei nur zulässig, wenn es einem Vermieter nach einem Vorfall nicht zugemutet werden kann, den Vertrag bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Die nicht gezahlte Kaution könne das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nachhaltig stören. Wenn der Vermieter aber trotzdem zehn Monate warte, könne ihm auch zugemutet werden, bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu warten.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
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OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4605 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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