Unterbricht ein Jugendlicher für vier Jahre seine Ausbildung, muss das nicht zwangsläufig zu einem Ende der Unterhaltsansprüche gegen die Eltern führen. Das entschied das OLG Koblenz in einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gab damit der Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen einen Vater statt (Az. 13 UF 88/11). Im konkreten Fall hatte das Land der Tochter des Mannes 3.185 Euro BAföG gezahlt. Diesen Betrag forderte das Land dann von dem Vater zurück, weil er nach Einschätzung des Landes weiterhin unterhaltspflichtig war.
Zuvor hatte sich der Mann geweigert, seine Tochter bei der Ausbildung zur Erzieherin finanziell zu unterstützen, weil sie eine vierjährige Pause eingelegt hatte. Das Gericht sah darin jedoch keinen ausreichenden Grund, die Zahlungen einzustellen. Denn die Tochter führe ihre Ausbildung nach der Unterbrechung nun zielstrebig fort. Es wäre für sie daher mit erheblichen Nachteilen verbunden, wenn sie kein Geld mehr erhielte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung haben die
Richter die Beschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
OLG Koblenz: Ansprüche aus Lebensversicherung trotz Scheidung
BVerfG: Nur Zahlbetrag an Kindergeld ist bei Berechnung von Unterhalt abzusetzen
Gesetzgebung: Justizministerium prüft Nachbesserungen beim Unterhaltsrecht
OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4082 (abgerufen am: 19.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag