Wer ein Banner mit der Aufschrift "A.C.A.B." - die Abkürzung für "all cops are bastards" - hochhält, kann sich wegen Beleidigung strafbar machen. Das bestätigte nun das OLG Karlsruhe. Ein Fußballfan hatte ein solches Banner im Stadion gezeigt und war wegen Beleidigung der beim Spiel anwesenden Polizisten verurteilt worden.
Während das Amtsgericht Karlsruhe den Fußballfan noch freigesprochen hatte, verurteilte das Landgericht (LG) Karlsruhe auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hin den Fan zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Dies allerdings unter Vorbehalt gemäß § 59 StGB.* Die hiergegen eingelegte Revision blieb erfolglos. Auch das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe stufte die Äußerung "A.C.A.B." als beleidigend im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) ein. Die hinter der Abkürzung stehende Aussage sei nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Mann habe gegenüber den Polizisten im Stadion seine Missachtung ausdrücken wollen (Beschl. v. 20.05.2014, Az. 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14).
Der Fan hatte das großflächige Banner mit der Aufschrift im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions hochgehalten. Es war bei der Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Oktober 2010 im ganzen Stadion zu sehen. "All cops are bastards" bedeutet zu deutsch: "Alle Polizisten sind Bastarde."
mbr/LTO-Redaktion
* hier stand zunächst fälschlicherweise, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde (geändert am 12.06.2014).
OLG Karlsruhe verurteilt Fußballfan: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12199 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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