OLG Hamm zu vom Baum erschlagenem Radfahrer: Land soll Witwe 70.000 Euro zahlen

22.06.2018

Das OLG Hamm hat im Streit zwischen einer Witwe und dem Land NRW einen Vergleich vorgeschlagen. Weil ihr Mann beim Fahrradfahren von einem Baum erschlagen wurde, soll ihr das Land 70.000 Euro zahlen.

Vier Jahre nach dem Tod eines Radfahrers auf dem Wenne-Radweg im Sauerland soll das Land NRW laut einem Vergleichsvorschlag 70.000 Euro an die Witwe zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm stellte in einer Verhandlung am Freitag fest, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW auf dem Fuß- und Radweg im Hochsauerlandkreis für die Sicherung des Weges verantwortlich ist.

Dafür sei aber die reine Beobachtung der Bäume zwischen Wennemen und Eslohe nicht ausreichend gewesen. Erst bei einer genaueren Kontrolle der rund 20 Kilometer langen Strecke hätte die umsturzgefährdete Eiche entdeckt werden können (Az. 11 U 101/17).

Im Juli 2014 war ein Radfahrer auf dem Weg von einem umknickenden Baum erschlagen worden. Die Erben des über 70 Jahre alten Mannes hatten das Land daraufhin unter anderem auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Ehefrau des Verstorbenen verklagt. Das Gericht schlug nun den Vergleich über 70.000 Euro vor. Beide Seiten stimmten vorerst zu, können aber noch bis Ende Juli widerrufen. Dann müsste das OLG neu entscheiden, wie der Fall weiter verhandelt wird.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu vom Baum erschlagenem Radfahrer: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29335 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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