OLG Hamm weist Millionenklage ab: Kein Schadensersatz für unechten "Renoir"

06.03.2013

Für den bis heute ungeklärten Verlust seines Bildes erhält ein kroatischer Geschäftsmann keinen Schadensersatz vom Land NRW. Er hatte 32 Millionen Euro gefordert, konnte jedoch nicht beweisen, dass es sich bei seinem Bild, welches die Staatsanwaltschaft Essen verwahrte, um ein Original des Künstlers handelt. Nun muss er die hohen Prozesskosten tragen.

Infolge eines Betrugsverfahrens stellte die Staatsanwaltschaft Essen das angebliche Originalgemälde des Künstlers Auguste Renoir sicher. Bis heute ist ungeklärt, warum es nicht mehr aufzufinden ist. Der Kläger, ein Geschäftsmann aus Kroatien, erhält jedoch keinen Schadensersatz: Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm spricht mehr dafür, dass es sich bei dem sichergestellten Bild lediglich um einen wertlosen Nachdruck handele (Urt. v. 06.03.2013, Az. I-11 U 114/11).

Der Kroate hatte vor dem OLG auf Schadensersatz in Höhe von 32 Millionen Euro geklagt. Dies verweigerte ihm bereits in erster Instanz das Landgericht (LG) Dortmund.

Im April 2005 war das besagte Bild begutachtet worden. Es stellte sich als Nachdruck des Werkes von Renoir heraus, da es einen "Ganymed Trockenstempel" trug - ein Kennzeichen für einen Nachdruck, herausgegeben von der Marées-Gesellschaft. Im Jahr zuvor, kurz nach der Beschlagnahme, hatte ein Kunsthistoriker das Bild erstmals untersucht. Ob auch zu diesem Zeitpunkt ein Prägestempel vorgelegen hatte, konnte im Verfahren allerdings nicht bewiesen werden.

Auf den Kläger kommen nach der Entscheidung des OLG hohe Verfahrenskosten zu. Wie das Gericht mitteilte, belaufen sich die Gesamtkosten auf 1,8 Millionen Euro.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm weist Millionenklage ab: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8278 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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