Gutscheine von Kfz-Werkstätten für Folgeaufträge können bei der Reparatur eines Kaskoschadens mit Selbstbeteiligung des Kunden wettbewerbswidrig sein. Dies hat das OLG Hamm in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil entschieden.
Ein deutschlandweit agierendes Unternehmen hatte damit geworben, kaskoversicherten Kunden beim Austausch einer Autoglasscheibe einen Nachlass auf die Selbstbeteiligung zu gewähren. Für den Fall, dass sich der Versicherer des Kunden mit dem Nachlass nicht einverstanden erklären sollte, versprach das Unternehmen einen Rabattgutschein für einen möglichen Folgeauftrag. Ein Verbraucherschutzverein sah in dieser Praxis ein wettbewerbswidriges Verhalten und klagte, mit Erfolg.
Die Vergabe solcher Reparaturgutscheine könne die Entscheidung der Kaskoversicherten bei der Auswahl der Werkstatt in wettbewerbswidriger Weise beeinträchtigen, urteilte zunächst das Landgericht (LG) Essen. Die Werbung für eine derartige Aktion sei daher wettbewerbswidrig. Diese Auffassung bestätigte nun auch der der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm und wies die Berufung des Unternehmens zurück.
Nach der Aufhebung des Rabattgesetzes sei das Werben mit Preisnachlässen zwar grundsätzlich zulässig. Vorliegend habe der Kunde bei der Wahl seiner Werkstatt jedoch auch die Interessen seiner Versicherung zu berücksichtigen. Durch den in Aussicht gestellten Rabatt werde der Kunde jedoch dazu verleitet, seine aus dem Versicherungsvertrag resultierende Schadensminderungspflicht gegenüber der Versicherung zu vernachlässigen und die gegebenenfalls teurere Werkstatt zu wählen, um so in den Genuss der Vergünstigung zu kommen. Die Rabattaktion sei daher wettbewerbswidrig, denn "nach der Lebenserfahrung bestehe bei einem nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung die Bereitschaft, sich gegenüber dem Versicherer insoweit vertragswidrig zu verhalten" (Urt. v. 12.11.2013, Az. 4 U 31/13).
mbr/LTO-Redaktion
OLG Hamm zum Wettbewerbsrecht: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10562 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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