Weil sie einen fehlerhaften Prospekt verwendet hat, ohne die Mängel in der Beratung richtigzustellen, muss eine Bank einem Oberhausener Anleger des Medienfonds VIP 4 Schadensersatz leisten. Wie am Dienstag bekannt wurde, entschied das OLG Hamm, dass die Bank durch die Verwendung des Prospektes ihre Beratungspflicht verletzt hat.
Der 34. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm führte aus, dass der Anlageprospekt in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft sei. Er kläre nicht richtig über die für das Anlagekapital bestehenden Risiken auf und enthalte eine unrichtige Prognoseberechnung zur künftigen Entwicklung des Fonds. Durch die Verwendung eines fehlerhaften Prospektes habe die Bank ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung verletzt.
Die Bank habe zudem nicht beweisen können, dass sie die Mängel des Prospekts in der Beratung richtiggestellt habe. Es sei auch nicht zu erwarten gewesen, dass die Anleger die Anteile an dem Fonds auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung erworben hätten. Die Absicherung der geleisteten Einlage und die Erlösprognose seien für die Anlageentscheidung des Klägers maßgebliche Kriterien gewesen. Ihm stünde deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz zu, so das OLG (Urt. v. 23.07.2013, Az. 34 U 53/10).
Geklagt hatte ein Anleger des Medienfonds VIP 4, der 2004 für 100.000 Euro Anteile des Fonds bei der Tochtergesellschaft einer in Dortmund tätigen Sparkasse erworben hatte. Die Beteiligung erbrachte in der Folgezeit nicht den erhofften wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere erkannten die Finanzämter die steuerlichen Verlustzuweisungen der Fondsgesellschaft nicht an. Der Anleger aus Oberhausen verlangte deshalb die Rückabwicklung des Anlagegeschäfts. Er behauptete, er sei von der Beklagten auf der Grundlage eines fehlerhaften Prospekts pflichtwidrig falsch beraten worden. Das OLG Hamm gab ihm Recht und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung des Anlagebetrags.
Das nicht rechtskräftige Urteil aus Hamm ist nicht das erste zum Medienfonds VIP 4. Bereits 2011 hatte das OLG München Anlegern des Fonds Schadensersatz wegen Prospektfehlern zugesprochen.
asc/LTO-Redaktion
OLG Hamm zur Haftung bei Anlageberatung: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9441 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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