OLG Hamm zu Nachbesserung bei Werkverträgen: Auch nach vier Versuchen nicht fehlgeschlagen

24.10.2013

Die Nachbesserung bei einem Werkvertrag ist auch nach mehreren erfolglosen Versuchen noch nicht zwangsläufig fehlgeschlagen. Ob sie es ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, entschied das OLG Hamm in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil.

Anlass des Rechtsstreits waren Mängel an einer Haustür. Der Käufer eines Einfamilienhauses hatte eine Baufirma mit Umbauten und Malerarbeiten beautragt. Unter anderem wurde eine neue Haustür eingebaut, bei der der Hausbesitzer mehrere unterschiedliche Mängel beanstandete. Nach vier erfolglosen Nachbesserungsversuchen wollte er schließlich den Einbau einer neuen Haustür anderweitig vergeben. Die Kosten für den Einbau wollte er vom der Baufirma zustehenden Restwerklohn in Abzug bringen.

Zu Unrecht, fand das Oberlandesgericht (OLG) Hamm und bestätigte damit die Entscheidung des Landgerichts (LG) Essen (Urt. v. 28.02.2013, Az. 21 U 86/12). Von einem Fehlschlag der Nachbesserung sei im vorliegenden Fall trotz der mehrfachen, erfolglosen Instandsetzungsversuche noch nicht auszugehen.

Wann eine Nachbesserung fehlgeschlagen sei, so dass der Besteller dem Unternehmer auch keine Frist zur Nachbesserung setzen müsse, bevor er einen anderen Unternehmer auf Kosten seines Vertragspartners mit der Nachbesserung beauftragen könne, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab.

Im vorliegenden Fall sei zu berücksichtigen, dass die Nachbesserung mit dem von der Baufirma nunmehr angebotenen Einbau einer neuen Haustür möglich sei. Dass diese Art der Mängelbeseitigung nicht bereits zuvor veranlasst worden sei, sei nicht als Fehlschlag der Nachbesserung zu bewerten. Der gravierende, den Austausch der Tür erforderlich machende Mangel bestehe darin, dass sich diese dauerhaft nicht mehr ordnungsgemäß schließen lasse. Dieser Mangel habe sich aber erst im Rahmen der Begutachtung im selbständigen Beweisverfahren offenbart. Deswegen falle der Umstand, dass zunächst anderweitige Nachbesserungsmaßnahmen ergriffen worden seien, weniger schwer ins Gewicht.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zu Nachbesserung bei Werkverträgen: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9891 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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