Kostenfreies Leben bei Oma: Vater muss dennoch Unterhalt für Sohn zahlen

02.07.2013

Auch wenn ein volljähriges Kind kostenfrei im Haushalt seiner Großmutter lebt, verringert sich dessen Unterhaltsbedarf nicht. Dies entschied das OLG Hamm mit einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss.

Das Kind habe einen monatlichen Bedarf von 670 Euro, so der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Der Umstand, dass das Kind bei seiner Großmutter und deren Ehemann lebe und weder für Verpflegung noch Wohnung zahlen müsse, rechtfertige keine andere Beurteilung.

Die ohnehin leistungsunfähige Großmutter sei nicht verpflichtet, Unterhalt in dem Umfang zu zahlen, wie dies die Eltern tun müssten. Ihrem Enkel Verpflegung und Unterkunft zu gewähren, sei eine freiwillige Leistung eines Dritten, die keinen Einfluss auf den Bedarf des Kindes habe. Für diesen Bedarf abzüglich des bereits an das Kind gezahlten Kindergeldes müsse der Vater aufkommen (Beschl. v. 29.05.2013, Az. 2 WF 98/13).

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kostenfreies Leben bei Oma: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9057 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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