414.000 Euro Geldstrafe sowie acht Monate und zwei Wochen Haft*: Das Urteil in dem Verfahren gegen Rapper GZUZ ist nun rechtskräftig. Seine Revision hielt das OLG für unbegründet, die Vorinstanz habe keine Rechtsfehler gemacht.
Im Fall des Rappers GZUZ hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) die Revision des Rappers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg verworfen (Beschl. v. 13.09.2022, Az. 2 Rev 24/22). Der Rapper war wegen Körperverletzung sowie wegen Verstößen gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten und zwei Wochen und zu einer Gedlstrafe von insgesamt 414.000 Euro (180 Tagessätze zu je 2.300 Euro*) verurteilt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Laut dem Beschluss des OLG hat die Überprüfung des landgerichtlichen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Rappers ergeben. Das Gericht hat die Revision daher als unbegründet verworfen.
Zu den Verstößen gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz kam Körperverletzung an einer Frau hinzu, die den Rapper vor einem Club an der Reeperbahn angesprochen hatte. Zunächst hatte sie Gerichtsangaben zufolge einvernehmlich ein Foto mit GZUZ aufgenommen. Als sie ein weiteres gemeinsames Bild haben wollte, schlug er in ihre Richtung und verletzte sie an der Nase.
*aktualisiert am Tag der Veröffentlichung, 13.48 Uhr.
cp/LTO-Redaktion
OLG verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49617 (abgerufen am: 13.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag