Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Sie ist von der Schuld des Angeklagten E. überzeugt.
Im Prozess um den Mordfall Walter Lübcke sieht die Bundesanwaltschaft die Schuld des Hauptangeklagten Stephan E. als bewiesen an. Er sei sowohl des Mordes am Kasseler Regierungspräsidenten als auch des versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling schuldig, sagte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem Plädoyer: "Beide Taten sind rechtsextremistische Anschläge." So sei der Politiker Walter Lübcke wegen seiner Werte zum Anschlagsziel geworden.
E. hatte gestanden, im Sommer 2019 den CDU-Politiker auf dessen Terrasse im Kreis Kassel erschossen zu haben. Motiv sollen Äußerungen Lübckes gewesen sein, der die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigt hatte. Abgestritten hat E. dagegen eine Messerattacke im Jahr 2016 auf den heute 27-jährigen irakischen Flüchtling.
In Bezug auf den Mord an Lübcke gab er jedoch an, dass ihn der wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Markus H. begleitet habe. Dies glaubt die Bundesanwaltschaft nicht. Allerdings habe man keine Zweifel an der Mitschuld von H.: Taten wie die von E. seien ohne Unterstützung eines extremistischen Umfeldes unmöglich. "Genau in dieses Umfeld ordnet sich der Tatbeitrag von Markus H. ein." Er habe E. in seinem Hass bestätigt, radikalisiert und im Schießen unterrichtet.
Der Schlussvortrag der Bundesanwaltschaft war das erste Plädoyer in dem seit Juni laufenden Verfahren. Im neuen Jahr sollen die Nebenkläger zu Wort kommen, die Lübckes Familie und den Flüchtling vertreten, dann die Verteidiger. Ende Januar wird ein Urteil erwartet.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Mordfall Lübcke: . In: Legal Tribune Online, 22.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43810 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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